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Sie haben von Ihrer Führerscheinstelle (FSSt) erfahren, das Sie für die Wiedererlangung des Führerscheins (FS) das Gutachten eines amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Instituts (MPI) benötigen. Meist geschieht dies nach einem Alkohol- oder Drogendelikt im Straßenverkehr, sofern die FSSt davon Kenntnis erhält. Seit 1999: Ab einem BAK von 1,6 Prom. oder nach mehreren aktenkundigen Trunkenheitsfahrten in Folge kommen Sie um den sogenannten Idiotentest nicht mehr herum. Ebenso wenn Sie nach bestandener MPU innerhalb von 2 Jahren mehr als 8 Punkte in Ihrer Flensburger Kartei verbuchen konnten. Ab 18 Punkten gilt dies ebenso. Für ca. 60 % aller Erst-Testkandidaten endet die MPU mit einem negativen Gutachten. Sie erhalten somit keinen FS zurück. Bei der 2. MPU Begutachtung, die meist nach einem Jahr folgt, fällt immerhin noch die Hälfte durch. Die meisten Probanden sind dann einsichtiger und haben sich besser vorbereitet. Ist der FS für den Zeitraum von mindestens 2 Jahren entzogen, muß der Betroffene obendrein den FS neu erwerben (neue Führerscheinprüfungen bei der Fahrschule). |
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