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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MPU ab wann Wiederholungstäter??


Obiwan
07.02.2008, 20:19
Hallo,

endlich ist es soweit, ich habe meinen Schein zurück. Die 2. MPU war erfolgreich, nach einem Vorbereitungskurs und 1 Jahr nachgewiesender Abstinenz. Ich hatte im Januar 06 einen Unfall mit 2,0 Promille. Jetzt hätte ich mal eine Frage ab welchem Promillegehalt bin ich Wiederholungstäter? Bei der Füherscheinstelle meinten die, das seit Januar die 0 Prom. Grenze gilt, ich sagte davon habe ich noch nichts gehört, was hat sich da getan?

Es sollte doch so sein, dass für mich die gleichen Gesetze gelten wie auch für andere und das wären dann 0,3 bzw. bis zu 0,5 Prom. bei nicht auffälligen Fahrverhalten (was immer sein kann je nach Polizist) sehe ich das richtig?

mfg

BG1
07.02.2008, 20:25
Sofern du aus der Probezeit bist, trifft 0,3 bzw. bis zu 0,5 Prom. bei nicht auffälligen Fahrverhalten zu.
Aber ich würde dir generell empfehlen bei 0,0‰ zu bleiben, denn sonst besteht die Gefahr, dass man sich nach mehrmaligem "Rantrinken" an die Grenze verschätzt und locker drüber liegt.

Obiwan
07.02.2008, 20:31
ok danke, dass heisst die 0,0 Promille sind bisher nur eine "Empfehlung". Wenn ich mit 90kg 1 Bier trinke liege ich auf jeden Fall im grünen Bereich, sogar unter 0,3 wenn ich 2 Bier in 2 std trinke bleibe ich auch noch unter den 0,5 richtig?

BG1
07.02.2008, 20:36
Ja, das kommt hin.
Aber lass es lieber. Aus den 2 Bier in 2 Stunden werden irgendwann 2 Bier in 1,5h, 3 Bier in 1,5h etc.:cool:

Obiwan
07.02.2008, 20:39
ich will auf jeden fall meinen Schein behalten, darum halte ich mich auch an die Grenzen, mir geht es nur darum, dass es wirklich so ist und nicht, dass ich nach dem Sport mal ein Radler trinke und dann blöd aus der Wäsche gucke, bzw. wieder beim Psycho sitze :@

Say
07.02.2008, 20:47
ich will auf jeden fall meinen Schein behalten, darum halte ich mich auch an die Grenzen, mir geht es nur darum, dass es wirklich so ist und nicht, dass ich nach dem Sport mal ein Radler trinke und dann blöd aus der Wäsche gucke, bzw. wieder beim Psycho sitze :@
Die 2. MPU war erfolgreich, nach einem Vorbereitungskurs und 1 Jahr nachgewiesender Abstinenz.

Abstinenz soso ... alles nur für die MPU oder wie seh ich das?

über 2 Promille
07.02.2008, 20:47
ich will auf jeden fall meinen Schein behalten, darum halte ich mich auch an die Grenzen, mir geht es nur darum, dass es wirklich so ist und nicht, dass ich nach dem Sport mal ein Radler trinke und dann blöd aus der Wäsche gucke, bzw. wieder beim Psycho sitze :@

Dann lass es doch gleich und trinke den Radler zuhause.

Was machst Du wenn Du ein Unfall hast und eine Fahne noch dazu?

Besoffener Hund
07.02.2008, 21:07
ich will auf jeden fall meinen Schein behalten, darum halte ich mich auch an die Grenzen, mir geht es nur darum, dass es wirklich so ist und nicht, dass ich nach dem Sport mal ein Radler trinke und dann blöd aus der Wäsche gucke, bzw. wieder beim Psycho sitze :@


Dann trink nach dem Sport eben ein Mineralwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk, dann wirst du nicht wieder beim Psycho sitzen, ganz einfach.

Obiwan
08.02.2008, 12:19
danke für die hilfreichen Hinweise, ich werde in mich gehen und mein Verhalten überdenken. Aber wie gesagt, mir geht es prinzipiell erst einmal darum, darf ich oder darf ich nicht. Wie ist die Rechtslage und welche Urteile bzw. Erfahrungen gibt es dazu?

Obiwan
08.02.2008, 12:34
http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/showthread.php?t=11531

seit dem gibt es auch nichts neues dazu oder?


also Zitat:

"Auch nach Wiedererteilung gilt wie für alle anderen Kraftfahrer die 0,5°/oo Grenze!!
Und bei Auffälligkeit beginnt das bei 0,3°/oo gefährlich zu werden.
Unter 0,3°/oo passiert niemandem etwas!"

richtig??

Opa
08.02.2008, 12:42
Hallo Obiwan

danke für die hilfreichen Hinweise, ich werde in mich gehen und mein Verhalten überdenken. Aber wie gesagt, mir geht es prinzipiell erst einmal darum, darf ich oder darf ich nicht. Wie ist die Rechtslage und welche Urteile bzw. Erfahrungen gibt es dazu?

Obiwan du bist schon über 18 Jahre, daher liegt es allein an dir und in deinem Ermessen wie du letztendlich damit umgehst ...der Entscheidung darüber wie du damit umgehst, können und wollen wir nicht vorgreifen, einen Persilschein haben wir hier nicht zu vergeben...
dennoch, frage ich mich warum du weiter trinken willst,und somit die Allgemeinheit, sowie dich selbst, erneut in Gefahr bringen willst, darüber solltest du mal intensiv nachdenken...du solltest dich mit der Absicht, weitertrinken zu wollen überhaupt nicht mehr befassen...lass es einfach, und nimm, die nun mittlerweile sehr zahlreichen Hinweise der User an

Gruß Opa

blossom
08.02.2008, 12:44
Seit dem 01.01 gilt tatsächlich 0,0 Proms. Allerdings auch hier wieder nur in Zusammenhang mit Fahruntauglichkeit!!

Obiwan
08.02.2008, 12:49
das heisst? Wenn der nette Hr. Polizist sagt, ich bin Schlangenlinie gefahren, was nicht umbedingt stimmen muss, bin ich dran? Auch schon mit 0,1 Prom.?

Obiwan
08.02.2008, 12:53
http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-f...ad.php?t=11531

seit dem gibt es auch nichts neues dazu oder? also doch was neues!!


also Zitat:

"Auch nach Wiedererteilung gilt wie für alle anderen Kraftfahrer die 0,5°/oo Grenze!!
Und bei Auffälligkeit beginnt das bei 0,3°/oo gefährlich zu werden.
Unter 0,3°/oo passiert niemandem etwas!"

also jetzt:Auffälligkeit beginnt das bei 0,0°/oo gefährlich zu werden

richtig??

sobald man Auffällig ist, gibts ärger?

Da hätte ich noch eine Frage, bei der Führerscheinstelle wurde mir gesagt, es hängt von meinen Punkten ab, was bei einer Wiederholung passiert, wenn ich trotz der neuen Punkte nicht über das Limit komme, passiert auch nichts, wie läuft das jetzt genau?

Opa
08.02.2008, 13:02
Obiwan

Da hätte ich noch eine Frage, bei der Führerscheinstelle wurde mir gesagt, es hängt von meinen Punkten ab, was bei einer Wiederholung passiert, wenn ich trotz der neuen Punkte nicht über das Limit komme, passiert auch nichts, wie läuft das jetzt genau?
mehr als 8 Punkte darfst du in 2jahren nicht sammeln...ansonsten heist es erneut "herzlich willkommen Herr xxx zu ihrer MPU !!!" ...das dürfte Grund genug sein.

Gruß Opa

Obiwan
08.02.2008, 13:07
ich finde bisher nichts zu dieser 0,0 Promille Geschichte, auf jeder Seite, die ich so finde ist immer noch der Stand ab 0,3 Prom. Woher soll man diese Info haben? Vor kurzem war ein Artikel in der Zeitung, da stand davon auch nichts... ist diese Information nur bestimmten Kreisen vorbehalten, sowas sollte doch dann auch mal publik gemacht werden oder nicht?

Also die Dame von der Führerscheinstelle meinte auch noch, dass ich mit dem neuen Scheun praktisch 0 Punkte habe, nur ist im zusammenhang mit Alkohol, also praktisch dem vordelikt wieder etwas werden die alten Punkte wieder gezählt. Was ist das eigentlich für ein System, es heisst doch die Punte verfallen nach 2 Jahren, wann man sich nichts zu Schulden kommen lässt.

Say
08.02.2008, 13:12
Die ganze Geschichte bleibt dir 10 Jahre erhalten und nicht nur 2 Jahre.

Opa
08.02.2008, 13:13
Obiwan

es heisst doch die Punte verfallen nach 2 Jahren, wann man sich nichts zu Schulden kommen lässt.

nach Neuerteilung deines FS fängst du wieder bei 0 an, was soviel heist das du mit einer "weisen Weste" deine neu erworbene Freiheit geniesen kannst...also immer schön drann halten

Gruß Opa

Obiwan
08.02.2008, 13:19
ich verstehe es aber immer noch nicht. Wenn ich wieder unter alk. fahren sollte (hab ich nicht vor!) wird die alte Tat (10 Jahre lang ab wann?) wieder hervor gezerrt bzw. die Punkte wieder dazugezählt oder was passiert dann? Sagen wir ich fahre mit 0,5 Promille und bekomme 4 Punkte, bin ich dann automatisch Wiederholungstäter oder hängt das von den Punkten ab, die ich davor hatte?

Say
08.02.2008, 13:21
Du bist dann automatisch Wiederholungstäter und darfst die nächste MPU machen


Tilgungsfristen


2 Jahre
http://www.fahrschule.de/transpix.gif
Punkte aus Bußgeldentscheidungen bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn in der Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird. Auch bei Tilgungshemmung müssen diese Punkte spätestens nach fünf Jahren getilgt werden.

5 Jahre
http://www.fahrschule.de/transpix.gif
bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn laufend weitere Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden,bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen,
bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

10 Jahre
http://www.fahrschule.de/transpix.gif
bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Einträge und Punktestände sind nach Ablauf der Tilgungsfrist plus einem Jahr (Überliegefrist) gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war.

Opa
08.02.2008, 13:26
Obiwan

ch verstehe es aber immer noch nicht. Wenn ich wieder unter alk. fahren sollte (hab ich nicht vor!) wird die alte Tat (10 Jahre lang ab wann?) wieder hervor gezerrt bzw. die Punkte wieder dazugezählt oder was passiert dann? Sagen wir ich fahre mit 0,5 Promille und bekomme 4 Punkte, bin ich dann automatisch Wiederholungstäter oder hängt das von den Punkten ab, die ich davor hatte?
was ist denn da so unverständlich ? du hast, wie du schon richtig angemerkt hast, eine 10 jährige Bewährungsfrist, dazu kommen noch 5 jahre Tillgungafrist ...solltest du in diesem Zeitraum, mit Alk.wieder auffällig werden, steht dir , eine erneute MPU ins Haus... also 0,0 ist angesagt

Gruß Opa

Obiwan
08.02.2008, 13:29
Obiwan


was ist denn da so unverständlich ? du hast, wie du schon richtig angemerkt hast, eine 10 jährige Bewährungsfrist, dazu kommen noch 5 jahre Tillgungafrist ...solltest du in diesem Zeitraum, mit Alk.wieder auffällig werden, steht dir , eine erneute MPU ins Haus... also 0,0 ist angesagt

Gruß Opa


ok stichwort Auffällig...ab wann bin ich Auffällig?

Stichwort Bewährungsfrist ab wann, wiedererteilung, Delikt oder ab wann?

blossom
08.02.2008, 13:32
Mit Widererteilung deines FS betrifft deine Bewährungsfrist 10 Jahre mit Dato deiner Ausstellung. 5 Jahre Überliegefrist gibt es nur bei nicht Neuerteilung!!

Obiwan
08.02.2008, 13:34
ok was ist mit 0.29 Promille? ohne Auffälligkeit bzw. sagen wir mit Auffälligkeit, wie würde das aussehen?

Florist
08.02.2008, 13:34
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_unter_Einfluss_von_Alkohol%2C_Drogen_und_Me dikamenten#0.2C0-Promille-Grenze_ab_1._August_2007_.28neuer_.C2.A7_24c_StVG. 29

Obiwan
08.02.2008, 13:48
danke für den Link aber da steht ja eben die 0,3 Promille Grenze ausser natürlich für Fahranfäger bis 21 Jahre, da gilt 0,0. Ich bin aber kein Fahranfänger. Es steht aber auch nicht da, was z.B. Ausfallerscheinungen sind?

Nett find ich auch den Zusatz: „Sonderrecht für Trinkgewöhnte“

Im deutschen Straßenverkehrsrecht spielt die Frage der Alkoholgewöhnung über die Kategorie der relativen Fahruntüchtigkeit eine nicht unerhebliche Rolle.

Wer aufgrund seiner Trinkgewöhnung (sog. Alkoholtoleranz) mit weniger als 0,5 Promille noch unauffällig fährt, verwirklicht keinen Straftatbestand und begeht keine Ordnungswidrigkeit: Erst ab 0,5 Promille wird Fahren unter Alkoholeinfluss - auch ohne Ausfallerscheinungen – als Ordnungswidrigkeit eingestuft, ab 1,1 Promille stets als Straftat (§ 316 StGB).

Ganz ehrlich ein guter Anwalt kann einem schon helfen ;-)

Obiwan
08.02.2008, 13:49
und noch eine unbeantwortete Frage:

0,0 Promillegrenze, das ging bisher an mir vorüber. Hat jemand vielleicht einen Link zum z.B. aktualisierten Verkehrsrecht, damit ich meine Wissenslücke schliessen kann?

also wie ist das nun, sagen wir ich werde aufgehalten, hab beim Atemalkoholtest 0.29 Promille bz. 0,49 Promille was passiert dann?

Wer entscheidet was passiert und ab wann geht das ganze zur Führerscheinstelle und ab wann bekomme ich die MPUAnordnung? Bzw. wird mir der Führerschein sofort entzogen, haben die Polizisten zugriff auf die "Vorgeschichte"??? klärt mich doch bitte auf, das würde mich schon interessieren.

Florist
08.02.2008, 13:54
Das ist alles was ich auf die Schnelle hab finden können.
Aufffälligkeiten sind:
Schlangenlinen, Ampelsignal missachtet, Blinker nicht betätigt, Unfall, zu schnelles Fahren usw.
Wobei bei einem schuldlosen Unfall noch differenziert wird...

Obiwan
08.02.2008, 13:59
aber das ganze ab 0,3 Promille richtig? Und was passiert dann?

Opa
08.02.2008, 14:04
Obiwan

also wie ist das nun, sagen wir ich werde aufgehalten, hab beim Atemalkoholtest 0.29 Promille bz. 0,49 Promille was passiert dann?
hat der Polizist Zweifel an deiner Angabe, der zu dir genommenen Menge Alk.,wird er dich bitten, zwegs Blutentnahme, mit ins Auto zu steigen...sollte der Wert 0,3 unerwartet übersteigen, hast somit ein großes Problem, denn dann gibt es eine Mitteilung an die FSst...den Rest kennst du ja schon

Gruß Opa

Florist
08.02.2008, 14:05
Das ganze Prozedere beginnt von vorn...
Über das Gesetz der 0,0 Regelung ab 1.1.08 habe ich leider nichts finden können.

Obiwan
08.02.2008, 14:11
ok soll heissen, wenn ich über 0,3 bin geht die Info immer an die Führerscheinstelle richtig? Wie sieht es da mit Messungenauigkeiten aus? Ich hatte z. B. bei meinem delikt beim Atemalkoholtest 1,4 Prom und dann beim Bluttest 2,0 Prom. Scheint nicht so effektiv...

Obiwan
08.02.2008, 14:12
Das ganze Prozedere beginnt von vorn...
Über das Gesetz der 0,0 Regelung ab 1.1.08 habe ich leider nichts finden können.

ich eben auch nicht aber wenn die von der Fsstelle das sagen muss doch da auch irgenwo was sein... Also deutschland wird für mich immer mehr ein Gesetzesdschungel, in dem sich keine XXX auskennt.

Obiwan
08.02.2008, 14:13
ich werde bei Gelegenheit einfach mal bei denen Anrufen und es mir von einem kompetenten Sachbearbeiter erklären lassen.

Besoffener Hund
08.02.2008, 14:27
ich werde bei Gelegenheit einfach mal bei denen Anrufen und es mir von einem kompetenten Sachbearbeiter erklären lassen.


Fahr bei Gelegenheit einfach mit 0,0000000 %o.

Opa
08.02.2008, 14:38
Obiwan
ok soll heissen, wenn ich über 0,3 bin geht die Info immer an die Führerscheinstelle richtig?
... nicht ganz...wenn der Polizist dir auch nur die kleinsten Ausfallerscheinungen nachweisen kann, ist es so wie ich dir bereits gepostet habe

Wie sieht es da mit Messungenauigkeiten aus? Ich hatte z. B. bei meinem delikt beim Atemalkoholtest 1,4 Prom und dann beim Bluttest 2,0 Prom. Scheint nicht so effektiv...

damit hast du garnicht mal so Unrecht...aber dafür gehst du ja zur BAK Entnahme, um jeden Zweifel auszuräumen

Gruß Opa

Florist
08.02.2008, 15:20
Bei Pust-Ergebnissen von unter 0,8°/oo wird im Normalfall keine Blutprobe entnommen.
Die musst Du selber einfordern.

Say
08.02.2008, 17:07
..... oder das pusten verweigern was dein gutes Recht ist dann wird in der Regel eine Blutentnahme durchgeführt und das notfalls auch unter Zwang.

omerta
14.02.2008, 23:05
Ich sehe deine ganze Fragerei so, dass du vor hast, wieder unter Alk zu fahren. Jetzt mal egal wieviel.
Aber es wird auf kurz oder lang so sein ,wie hier schon mal geschrieben wurde:
Erst 1 Radler, dann 1 Bier, dann 2 Bier in 2Std, .......
MPU, ich komme !

BG1
15.02.2008, 00:20
Das habe ich ja auch schon geschrieben.
Meiner Meinung nach sollte man nach einer MPU immer mit 0,00‰ fahren, denn man hat ja schließlich was gelernt.

jock
15.02.2008, 06:23
Da die meisten Forum Mitglieder entweder KT oder AB leben, kommen die schließlich nie wieder über 0.5 Promille :)