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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Regelung bei Wiedererteilung?


samuel
01.07.2008, 23:48
Also, habe am 24.01.2003 den Führerschein bekommen.
Ich durfte den Führerschein am 27.05.2003 abgeben (hatte "IHN" also nicht lange).
BESTE MELDUNG DES TAGES: Ich muss meinen Führerschein nicht noch einmal machen, aufgrund einer neuen Regelung.

Kann das stimmen oder wurde der Mensch getäuscht?
http://mpu-forum.mpu-idiotentest.com/showthread.php?t=13047

Samuel

ungluckswurm
02.07.2008, 11:24
Sowas ähnliches hat mir ne Behördentante kürzlich auch gesagt - anscheinend soll die 2-Jahre-Entzug-dann-Fs-Neureglung gekippt worden sein. Zumindest solang der Bewerber schlüssig nachweisen kann das er über ausreichend Fahrpraxis verfügt. Angeblich soll die Regelung Ende August/Anfang September bundesweit gültig werden - mehr Angaben wollte die nette Frau nimmer geben.

Wahrscheinlich wird die Regelung etwas länger geplant - sprich wer in bestimmten Zeitraum X (vielleicht 3 oder 5 Jahre) noch fahren durfte muß Fs net neu machen. Soll irgendwie mit Harmonisierungsbestrebungen für Vorschriften auf Wunsch von EU Vorgaben zusammenhängen - da sollten Fachleute dazu sicher mehr sagen können.

Oder dat ganze iss ne neue "Urban Legend" und kann schlicht und einfach vergessen werden.
Witz war das ich die Auskunft von ner Behördenmitarbeiterin in offizieller Funktion bekommen habe -

Florist
02.07.2008, 12:24
So wie das momentan aussieht wird die Neuregelung im Oktober in Kraft treten.
Sie soll im Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden

Hier ist ein Link dazu:
http://fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV%20-%202008/FeV_Inhaltsverzeichnis_2008.htm

Say
02.07.2008, 13:11
Hier ist der offizielle Text dazu es scheint also wahr zu sein :)
allerdings steht da wieder im Raum das die Führerscheinstelle das entscheidet und das somit nicht wirklich der Vergangenheit angehört.

zu Artikel 1 Nr. 12:
Durch den Wegfall der Frist kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde auch nach Ablauf von
zwei Jahren auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die
Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Das Verfahren wird hierdurch flexibler gestaltet. Insbesondere in den Fällen, in denen die Fahrerlaubnis wegen Zweifeln an der körperlichen Eignung entzogen wurde, ist nicht ersichtlich, warum der Betroffene neben der Eignung
auch seine Fähigkeit zum Führen des Kraftfahrzeugs erneut nachzuweisen hat. Bestehen Bedenken an der Befähigung der Betroffenen, kann die Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen
ihres Ermessens weiterhin eine erneute Fahrerlaubnisprüfung verlangen, so dass auch hier
keine Gefahren für die Verkehrssicherheit bestehen.
Die Änderung steht dabei in engem Zusammenhang mit der Neufassung des § 24 Abs. 2.

Quelle (http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/Drucksachen/2008/0301-400/302-08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/302-08.pdf)

Florist
02.07.2008, 14:22
Nach Auskunft eines FsSt.-Leiters müssen da schon begründete Tatsachen vorliegen um doch noch eine erneute Führerscheinprüfung zu fordern...

Purzel
02.07.2008, 14:27
na danke schoen!!!:@ :@
sorry,aber mir kommt gerade wieder das essen hoch:~ :~

Florist
02.07.2008, 14:39
Purzel,
das geht sicher sehr vielen Leuten so...:troest:

Say
02.07.2008, 17:25
Nach Auskunft eines FsSt.-Leiters müssen da schon begründete Tatsachen vorliegen um doch noch eine erneute Führerscheinprüfung zu fordern...

Ich denke mal die Auskunft stammt von Kalus :)
Und was sind begründete Tatsachen und was nicht ... an sich ist es doch schon Tatsache genug wenn ein Sachbearbeiter behauptet nach sagen wir mal 5 Jahren ist keine Fahrpraxis mehr gegeben.

Nun egal wie auch immer das in Zukunft nun sein wird ... ich denke es wird wieder Ewigkeiten dauern bis alle Sachbearbeiter das begriffen haben und entsprechend handeln.

Übrigens fände ich es eine gute Idee das Thema eine gewisse Weile bei den Ankündigungen festzupinnen immerhin ist das eine wichtige Information.

Florist
02.07.2008, 17:36
Ich denke mal die Auskunft stammt von Kalus :)

Falsch gedacht...:cool:
Der sagt mir gar nichts.
Ich hab da meine eigenen Kontakte...

Say
02.07.2008, 17:40
Naja das der dir nichts sagt bezweifel ich .... erst letztens hast du ihn zitiert.

Nun gut egal ... was ist mit meinem Vorschlag .... ich denke die Info sollte wirklich so plaziert werden das sie jeder sieht.

Florist
02.07.2008, 17:48
Naja das der dir nichts sagt bezweifel ich .... erst letztens hast du ihn zitiert.

Dann meinst Du sicher Mr.T. Ich kenne ihn nur so...
Der Leiter der hiesigen FsSt. hat einen anderen Namen.
Den kenn ich auch besser...

Florist
02.07.2008, 17:52
Nun gut egal ... was ist mit meinem Vorschlag .... ich denke die Info sollte wirklich so plaziert werden das sie jeder sieht.

Das kann nur der Admin.
Die Moderatoren haben in diesem Bereich keinen Zugriff...

Say
02.07.2008, 17:56
Dann schlagt das bitte mal im Moderatoren -Forum vor ... oder diskutiert das mal.

Florist
02.07.2008, 18:37
Keine Sorge, ich arbeite längst dran...:cool:

Florist
02.07.2008, 19:02
Hier ist das jetzt im Infoteil zu finden:
http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/showthread.php?t=13051

Die neue Regelung wird viele "Kandidaten" nicht mehr unter so unter Druck setzen, den Führerschein unbedingt in den 2 Jahren zurück zu bekommen.
Dann drängelt keine Frist mehr...

Say
02.07.2008, 19:05
Find ich gut :)

Florist
02.07.2008, 19:07
Dann sag ich Danke!

Line
08.07.2008, 15:42
na wie schön,ich durfte ihn im Januar auch noch mal machen.Kosten:ca.600 euro!Hätte ich das gewusst,hätt ich bis Oktober gewartet!So ein ......Line:@

Kai R.
16.07.2008, 18:08
Hallo,

man hört, dass es in einigen Bundesländern (Niedersachsen bestimmt, B-W vielleicht) Erlasse gibt, wonach bis zum Inkrafttreten der Verordnung Ausnahmen von den noch geltenden Bestimmungen zu erteilen sind, d.h. es kann schon heute auf die Prüfungspflicht verzichtet werden.

Wäre interessant, mal zusammen zu tragen, ob es das in anderen Bundesländern auch schon gibt.

Grüße

Kai

Metti
21.07.2008, 15:31
Mal sehen was die dort antworten. Wäre ja echt schön, wenn ich nach 4 Jahren ohne , ihn ohne Prüfung wieder kriege.

Aber noch glaube ich es nicht.
Gruß Metti

Purzel
21.07.2008, 16:49
bei mir sinds jetzt 3 jahre her, wo ich die karte abgeben mußte.für klasse B und BE durfte ich anfang des jahres nochmal schön schucken...:@ :@ :boese: :boese:
was solls...werde trotzdem dennoch versuchen meine "alte 7,5 t " karte wiederzubekommen.hoffnung ist allerdings gering,da ich mir mit dem herrn von der fst. schon nen scharmützel geleistet hatte...

Driver
23.07.2008, 12:34
Hallo ich bin neu hier und weis nicht ob ich das jetzt hier richtig mache :(
zur meiner frage bei mir sind es jetzt 7,5 jahre als ich auf den Führerschein verzichtet habe aufgrund eines verstosses gegen das Btmg und verweigerung einer UK gilt diese neue regelung nun auch für mich oder kann ich das ganz vergessen nach dieser langen Zeit ?? der Herr von der Fst meinte er wüsste das nicht so genau ob ich den ohne neue prüfung wieder bekommen würde was denkt ihr dazu weis da jemand bescheid geht es jemand gleich ? also ich müsste nun nur die MPU machen und das wärs wenns den so wäre !? danke schon im vorraus Lg :)

Say
23.07.2008, 13:19
Hallo :)

Du solltest bis Oktober warten dann ist die neue Regelung in Kraft und gilt auch für dich.Die UK´s bzw. eine Haaranalyse wirst du trotzdem abgeben müssen bei einer MPU.Allerdings heißt es die Führerscheinstelle kann auf erneute Prüfungen verzichten ..... es liegt also in ihrem Ermessen.

Driver
23.07.2008, 15:40
Naja Haaranalyse denke ich nicht musste ja schonmal ein jahr UK kontrolle machen und aber das is 3 jahre her somit ungültig von haarprobe war nie die rede hoff das bleibt so. Also wenns dann echt nur noch an der Führerscheinstelle liegt dann weis ich nicht ob ich gute karten habe nach 7,5 Jahren. Hab auch mein Job wegen dem Führerscheinverlust verloren usw. könnte ja das mal zur ansprache bringen auf dem Amt und sagen, das ich wenig geld habe und so vieleicht hab ich ja glück ;) Danke nochmals für die schnelle antwort Lg

Say
23.07.2008, 15:59
Die Haaranalyse käme dich aber billiger und würde nicht noch mehr Zeit in Anspruch nehmen ... klär das zu gegebener Zeit mit dem MPI ab.

Also wenns dann echt nur noch an der Führerscheinstelle liegt dann weis ich nicht ob ich gute karten habe nach 7,5 Jahren.

Das mußt du halt da abklären wenn es soweit ist.

Hab auch mein Job wegen dem Führerscheinverlust verloren usw. könnte ja das mal zur ansprache bringen auf dem Amt und sagen, das ich wenig geld habe und so vieleicht hab ich ja glück

Das bringt rein gar nichts ... was denkst du wie oft denen die Ohren vollgejammert werden.:)

Tele57
23.07.2008, 16:20
Moin zusammen,

Job: Begründung der Bundesregierung bezüglich § 20
FeV (gemäss Drucksache 302/08 vom 13.06.08):
.......bislang starre Fristenregelung hat sich insbesondere bei der Wiedereingliederung arbeitsloser Lkw-, Bus- und Taxenfahrer erschwerend ausgewirkt und damit auch für Unternehmen die Möglichkeit zur Einstellung von qualifizierten Fahrpersonal eingeschränkt.......
Wiedereinstieg in den Beruf wird erleichtert....erhebliche Kosten werden erspart....

Kann man ja ruhig mal erwähnen, wenn's schon der Bundesrat erwähnt.

Übrigens stecke ich auch mitten drin.
Habe die Frist um 21 Tage überschritten, bis meine 2. MPU
vorlag.
Ich bat um eine Ausnahme; das konnte Pinneberg (Schleswig-Holstein) nicht entscheiden, die Landeshauptstadt Kiel lehnte dann dafür dankend ab.
Trotz Nachweis über Muskelfaser-Riss im Unterschenkel.

Gestern habe ich die theoretische Prüfung mit 0 (null)
Fehlern hingelegt. Jetzt fehlen noch ein paar Fahrstunden
(muss mich an den Fahrlehrer und den Golf gewöhnen - und wohl auch schöööön laaaangsam fahren üben) -
dann die praktische Prüfung.

Frage mich, ob Pinneberg auch jetzt schon wohlwollend
nicken würde......hhmmm....soll ich mal leise anfragen?
:)

Driver
23.07.2008, 17:31
Also ob die haarprobe bei mir was bingt weis ich nicht bekannt is ja das ich was konsumiert habe nur die wollen ein jahr nachgewiésen haben das ich nix mehr konsumiere sprich 3-4 uk in einem Jahr und wegen der arbeit kann man ja echt mal erwähnen :) nun muss ich mich mal über die mpu selbst schlau machen gibt ja genügent material hier

Say
23.07.2008, 18:31
Frage mich, ob Pinneberg auch jetzt schon wohlwollend nicken würde......hhmmm....soll ich mal leise anfragen?
:)

Nein das werden die da nicht machen da du schon mitten in den Prüfungen steckst und sie dem Antrag dafür schon zugestimmt haben.

Say
23.07.2008, 18:36
Also ob die haarprobe bei mir was bingt weis ich nicht bekannt is ja das ich was konsumiert habe nur die wollen ein jahr nachgewiésen haben das ich nix mehr konsumiere sprich 3-4 uk in einem Jahr und wegen der arbeit kann man ja echt mal erwähnen :) nun muss ich mich mal über die mpu selbst schlau machen gibt ja genügent material hier

Das mit der Arbeit kannst echt vergessen.Und was denkst du wozu die Haaranalyse gut ist?

Aber wenn du weiter über die MPU schreiben willst dann mach bei den Drogen ein Thema auf hier geht´s um die 2 Jahresfrist. :)

Driver
23.07.2008, 21:34
ne passt schon mir gehts ja auch hauptsächlich um die frist kann ja dann berichten wie es war werde dann mal ein termin auf dem amt machen ich hoff die haben ein guten Tag ;)

Tele57
07.08.2008, 12:38
Nein das werden die da nicht machen da du schon mitten in den Prüfungen steckst und sie dem Antrag dafür schon zugestimmt haben.

Hi Say,
doch, Pinneberg macht's.
Morgen kann ich die Fahrerlaubnis abholen.
*Freu, Freu, Freu*

Gestern hatte ich die erste Fahrstunde (theoretische ja
bestanden)...und das war so stressig nach 40 Jahren Fahrpraxis:
Schulterblick, Hände an's Steuer, nicht in's Steuer greifen,
ach, tausend Sachen....
Nö, dachte ich, ruf mal in der Landeshauptstadt an und danach in Pinneberg.
Kiel sagt: *Wir haben schon 4 Mal angewendet, ab 30. Juli
gilt der Erlass, Pinneberg wird auch*
*Wir wenden die neue FeV an, Sie können Ihre Fahrerlaubnis abholen* sagte Pinneberg.

Coooool. :) :)
Oh, liebe Leudz, 2 Jahre und 4 Monate.....eine lange Zeit.

Florist
07.08.2008, 12:51
Hi Tele,
im Landkreis Harburg wird die neuen Regelung auch schon angewendet.
Seit Anfang Juli...
Jaja, der Norden ist eben fix. ;)

HG,
Flori

PS.: Schau mal hier: http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/showthread.php?t=13178

Tele57
07.08.2008, 13:47
*Hi Tele,
im Landkreis Harburg wird die neuen Regelung auch schon angewendet.
Seit Anfang Juli...
Jaja, der Norden ist eben fix.


PS.: Schau mal hier: *
Hi Flori,
yep, der Norden ist fix. :law: :) :)

Joooo, habe dort geschaut. Gajol. Gajol.
Wisst Ihr, Leudz, ich kann's kaum glauben.
Ich bin in der Freizeit Musiker (in 2 Bands und ab und an
Studio und ähnliche Sachen).
2 1/4 Jahre habe ich mich fahren/abholen etc. lassen. (@)
War immer ein komisches Gefühl.....
Jetzt darf ich wieder selbst.

Florist
07.08.2008, 14:01
2 1/4 Jahre habe ich mich fahren/abholen etc. lassen. (@)
War immer ein komisches Gefühl.....

Das kenne ich irgendwie...;)
Wie wohl alle hier.
Bei mir waren es aber "nur" 11 Monate und 3 Tage...:D

Say
07.08.2008, 15:33
Hi Tele :)

Na umso besser für dich ..... das hätte ich nun nicht gedacht.Freut mich für dich :)

Purzel
07.08.2008, 19:28
was mich mal interessieren würde...
gibts den kompletten "alten 7,5t" schein wieder?!
"normalerweise" ja...%) %)

blossom
07.08.2008, 20:31
was mich mal interessieren würde...
gibts den kompletten "alten 7,5t" schein wieder?!
"normalerweise" ja...%) %)

Vorausgesetzt dein alter Erste hilfe Kurs wird anerkannt oder du machst ihn neu... dann ja. :D

v. schmidt
08.08.2008, 13:21
hallo, bin neu hier,

meine frage:

ist die umsetzung der verordnung länder sache oder kann jede fsst für sich entscheiden?

ich lese gerade dea pi die umsetzung macht aber meine fsst in rz noch nicht!

wie läuft das?

gruss v. schmidt

bubele
09.08.2008, 07:05
Willkommen hier im Club v. schmidt

Die Regelung soll ab Oktober Bundesweit in Kraft treten. :applaus:

mickynox
10.08.2008, 15:41
hallo ich habe meinen führerschein ja nach der mpu wieder bekommen ich hatte aber ja vorher die klasse ce 79 kann ich denn jetzt auch wieder bekommen

Say
10.08.2008, 16:15
Ruf doch einfach mal die Führerscheinstelle an .... das mußt du ja so oder so .... also warum immer den umständlichen Weg gehen über viele andere. :)

Tele57
11.08.2008, 09:08
Hi Tele :)

Na umso besser für dich ..... das hätte ich nun nicht gedacht.Freut mich für dich :)


Danke Say, :)
Ich habe ihn im Portemonnaie. Juchhuuuuu.:)
Hätte auch (Führerschein ursprünglich 1969) die
'alten' Klassen wiederbekommen können - aber
verzichtet. 'B' reicht für mich völlig.

Gruß von Tele

Purzel
11.08.2008, 17:21
was bei diesem thema mal wieder übelst aufstößt,das man als normalsterblicher wieder der willkür "anderer" ausgesetzt ist..."nach ablauf der zweijahresfirst liegt es im ermessen der fst..."
ein schelm der böses dabei denkt...:cool:
sorry,aber so stinkt diese regelung doch zum himmel und noch weiter!

nicla
17.08.2008, 13:34
hallo seit ihr euch sicher das das erst oktober in kraft tritt meine fss hat mir gesagt ende august oder ist das in thüringen anders

Florist
17.08.2008, 13:42
nicla,
offiziell tritt das erst im Oktober in Kraft.
In manchen Bundesländern wird die neue Regelung aber jetzt schon angewendet.
Von Niedersachsen, Hamburg und Schleswig- Holstein weiß ich das ganz sicher.

nicla
17.08.2008, 13:54
danke da werde ich dann noch mal nachfragen

Tele57
19.08.2008, 12:59
Im Notfall umziehen. :cool: :cool: :)

Sorry.....nun haben wir ja bald Oktober und ich empfinde
den Fortfall der 2-Jahresfrist als sehr entlastend.

Allerdings beschleicht mich das Gefühl, dass die wichtigen
Sachbearbeiter gar nicht gern ein bisschen ihrer Macht
verlieren.

Meine Bearbeiterin (als ich die Karte abholte, war sie im
Urlaub) hat mir noch einen total trockenen und irgendwie
böse klingenden Brief geschrieben.........*Nachprüfung Augen bis spätestens 20.12.2012 (yep, 2012) vorweisen,
sonst gilt Fahruntüchtigkeit als nachgewiesen*

Das hat sie fett geschrieben. Merkwürdig.

Florist
19.08.2008, 13:54
Tele,

*Nachprüfung Augen bis spätestens 20.12.2012 (yep, 2012) vorweisen,
sonst gilt Fahruntüchtigkeit als nachgewiesen*
wenn Du einen C-Schein hast und über 50 Jahre alt bist, dann musst Du regelmäßig Deine Befähigung nachweisen. Ansonsten giltst Du als nicht mehr fahrtüchtig. Das könnte bei Dir 2012 der Fall sein
Ich muss schon 2010 meine Befähigung erneut nachweisen. (Augenarzt etc.)
Meinen Neuantrag habe ich im Juli 2005 gestellt...
Das ist ein ganz normaler Vorgang.

HG,
Flori

PhilippKo
19.08.2008, 21:25
wollte nur erwähnen, dass in nürnberg die fst wirklich nachwirkend die frist aufhebt.

Sehr geehrter Herr xxxx,

wir bestätigen, daß die Regelung mit der Prüfung nach Ablauf der zwei-Jahres-Frist aufgehoben ist. Sobald sie mit einem positiven MPU-Gutachten vorbeikommen, können Sie - auch nach Ablauf von zwei Jahren - für 7,70 Euro eine Vorläufige Fahr-
erlaubnis bekommen. Der endgültige Führerschein wird bestellt und kann in ca. drei Wochen abgeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Nürnberg - Ordnungsamt
Irene Lindner-Herbert
90403 Nürnberg, Innerer Laufer Platz 3
Tel. 0911/231-5372
Fax: 0911/231-3281

vielleicht hilft das anderen aus nürnberg ja auch :)

motormann
24.08.2008, 21:29
auch ich konnte von dieser neuregelung profitieren, seit do. hab ich ihn wieder.
hatte eine woche vorher noch die theoretische prüfung gemacht...eigentlich hätten die duppel das schon wissen/merken müssen...tüv halt.
so blieben mir immerhin diverse fahrstunden und prüfungen erspart, nach beibringung von großem sehtest, ärztlichem gutachten und erste-hilfe-kurs bekomme ich sogar den 7,5t wieder (heute c1e),
und das nach 12 jahren ohne führerschein....!

da könnte man fast eu-befürworter werden...!

gruß, stefan

Florist
24.08.2008, 21:44
Hallo Motormann,
danke für Deine Info und herzlichen Glückwunsch!
Also wird auch nach so langer Zeit ohne FE von der Neuregelung Gebrauch gemacht...

HG,
Flori

ungluckswurm
25.08.2008, 10:42
Ist aber unterschiedlich je nach Landkreis: es gibt Kreise die auf der alten Regelung mit Prüfung etc. bestehen bis die neue Verordnung in Kraft ist.
So hats mir heute morgen ein Fahrschullehrer mitgeteilt. Sein Rat war vorher nachfragen weil offenbar jeder Kreis ne andere "eigene" Politik betreibt.
Und oft wissen die Mitarbeiter net recht Bescheid welche Vorgaben jetzt grad in Regelung sind.

Denk mal das sich bald Regelungen wegen Prüfung usw. rausstellen, dafür iss die Vorgabe noch viel zu jung.

Stringos Gehilfe
27.08.2008, 14:44
So...ich war auch gerade bei der FSST.
Hintergrund: im jahr 2000 mußte ich meinen lappen abgeben wegen BTM. Danach folgte eine negative MPU und letztes jahr eine positive. Fragestellung war, ob ich unter drogeneinfluss nochmals fahre. Fragestellung wurde mit nein beantwortet und nach einem extra kurs durfte ich nun letztendlich meinen lappen neu machen. sachbearbeiter sagte vor einem halben jahr zu mir das nur die prüfungen wiederholt werden müßte. daraufhin hab ich mich in der fahrschule angemeldet und bin gerade dabei für die theorie zu büffeln.
dann hörte ich von der neuregelung der 2-jahresfrist:)
bin dann heute morgen zum amt und nachdem ich alles geschildert hatte holte der sachbearbeiter meine akte hervor und sagte mir das der zuständige sachbearbeiter darüber entscheiden werde
hm,schön und gut...ich hatte nachgefragt was es denn für kriterien gebe obs klappt oder nicht...leider keine antwort:(
ich solle am montag anrufen dann steht die entscheidung fest~z~
was soll ich jetzt machen? den zuständigen sachbearbeiter anrufen und um ein persönliches gespräch bitten? abwarten? ich würde gerne die kriterien wissen.
das ganze spielt sich im raum Lev ab. evtl. kann jmd was dazu sagen?
Danke;)

edit: führerscheinentzug war während der probezeit...ist das evtl ein kriterium?

Say
27.08.2008, 22:56
Es sind keine Kriterien bekannt es heißt ganz einfach nur es liegt im Ermessen der Führerscheinstelle. Persönliche Gespräche sind immer gut so sieht der Sachbearbeiter wen er vor sich hat und um wen es dabei geht.

StollStolz
28.08.2008, 16:06
ich weiß das es schon bei einigen FSST angewendet wird.
Und war hat einer sein FS nach 8 Jahren so wieder ausgehändigt bekommen.

Gruß StollStolz

Stringos Gehilfe
29.08.2008, 15:05
habe heute abgerufen...mein antrag wurde abgelehnt:@
grund: bevor ich als beifahrer mit btm erwischt wurde hatte ich ne kleine keilerei im strassenverkehr. mir wurde eigentlich auch nur wegen der keilerei der lappen entzogen. mpu mußte ich machen wegen btm.
jetzt sagen die weil ich vor der sache mit dem btm schon krass aufgefallen bin, muß ich den lappen neu machen.
hm, ich versteh es irgendwie nicht, mir wurde der lappen nach der keilerei abgenommen und davor war nichts:vogel:

Stringos Gehilfe
29.08.2008, 16:19
O-Ton vom Sachbearbeiter:
Da ich schon vor der BTM Sache Eintragungen in Flensburg hatte, ist eine erneute Prüfung angebracht.

21.07.99 Vorsätzliche Körperverletzung,Sachbeschädigung im Strassenverker ---> daraufhin Führerscheinentzug
20.10.99 Fahren ohne Führerschein
29.11.99 Verbotene Einfuhr BTM
25.09.01 MPU negativ wegen thc im Screening
17.01.02 Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis


So siehts bei mir aus :crybaby:

K.Putnik
29.08.2008, 17:24
Ja, die Neuregelung besagt ja auch nur, das von einer erneuten Prüfung abgesehen werden KANN. Die können aber immer eine erneute Prüfung verlangen, wenn sie der Meinung sind das die angebracht ist.

MfG

Mainzelmännchen
30.08.2008, 13:21
Immerhin aber ein bedeutender Fortschritt. Ich kenne mehrere Leute, die wegen 3-4 Wochen die sie durch den § 70 Kurs verloren haben die Prüfung neu machen mussten. Da wird heute wohl kaum ein Sachbearbeiter noch ne Prüfung fordern.

Grüße

Schmierges
22.09.2008, 18:51
Also meinen lappen bin ich jetzt fast drei jahre los...
habe vor 2 wochen bei der fsst einen antrag geschrieben der an ein amt in wei*** geht zu ausnahmeregelung, letzten freitag kam der bescheid das ihn stattgegeben wird..
komme aus Thüringen raum WA*..
fsst hat keine einwände.., kurs noch machen (§70 in 14 tagen fertig) und lappen holen...:p

coole regelung

Nervenbündel
25.09.2008, 10:28
Hallo,

auch ich, wohnhaft in Sachsen Anhalt bin zur Zeit dabei den Führerschein neu zu machen ( Entzug 2001 wegen Alkohol am Steuer, positiv mpu 2008). diese Woche kam das Schreiben von der Ffst. in dem ich aufgefordert wurde eine Bescheinigung für die Teilnahme an einem 1. Hilfe Kurs abzugeben und meinen beantragten Führerschein abzuholen *freu*.

Purzel
06.10.2008, 15:10
hab die mündliche zusage von der fst. bekommmen,das ich nach meinem fs entzug im juni 2005 meinen "alten" 7,5 schein wiederbekomme!muß aber unter anderem nen gutachten vom augenarzt abgeben.hab noch das alte zu hause,allerdings von 11.06....%)
weiß jemand,ob das ausreicht?

hexenkessel
06.10.2008, 15:15
11.06....
weiß jemand,ob das ausreicht?

eher nicht ....ruf doch einfach mal bei der FSsT an ;)

bubele
06.10.2008, 15:30
Mahlzeit

Augenärztliche Gutachten und erste Hilfe-Kurse dürfen nicht älter sein al 2 Jahre :cool:

kotze
18.10.2008, 03:55
und die Klasse b ist in C1E drin wa..

kotze
18.10.2008, 04:15
Aber noch glaube ich es nicht.
Gruß Metti

Stimmt. muss ich leider zustimmen.

kotze
18.10.2008, 05:01
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Wurde jemendem der Führerschein entzogen, so kann er circa 6 Wochen vor Ablauf der Sperrfrist, die Wiedererteilung des Führerschein beantragen. Der Antrag ist bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen.


Da ein neuer Führerschein ausgestellt wird, müssen folgende Unterlagen beigebracht werden:


2 Passbilder

Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs

Bescheinigung über einen Sehtest


Außerdem muß ein neues Führungszeugnis beantragt werden.


Die Behörde kann weitere Nachweise vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis fordern. Wurde der Autofahrer mit mehr als 1,6 0/00 angehalten, wird regelmäßig die Beibringung eines medizinisch-psychiatrischen Gutachtens (Idiotentest) gefordert. Die Behörde kann auch fordern, eine neue theoretische oder praktische Fahrprüfung zu absolvieren. Dies ist im Einzelfall zu begründen.


Hat jemand länger als zwei Jahre keine Fahrerlaubnis, so ist eine theorethische und parktische Prüfung obligatorisch.


Frag mich nur warum ich eine Neuerteilung stellen sollte..???

Hab das Formular schonmal beantragt. Und da hieß es noch "Antrag auf wiedererteilung der Fahrerlaubnis"

kotze
18.10.2008, 06:41
.................blub

Florist
18.10.2008, 08:05
Hat jemand länger als zwei Jahre keine Fahrerlaubnis, so ist eine theorethische und parktische Prüfung obligatorisch.

Das ist nicht mehr gültig...:cool:

kotze
18.10.2008, 08:14
So wie das momentan aussieht wird die Neuregelung im Oktober in Kraft treten.
Sie soll im Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden

Hier ist ein Link dazu:
http://fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV%20-%202008/FeV_Inhaltsverzeichnis_2008.htm


?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????????????????????? ?????????????????????????????????

kotze
18.10.2008, 08:16
Hier ist das jetzt im Infoteil zu finden:
http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/showthread.php?t=13051

Die neue Regelung wird viele "Kandidaten" nicht mehr unter so unter Druck setzen, den Führerschein unbedingt in den 2 Jahren zurück zu bekommen.
Dann drängelt keine Frist mehr...

Such dir nen anderen den du verarschen kannst!

Say
18.10.2008, 18:34
Wer keine Ahnung hat sollte ab und zu einfach die Klappe halten .... gelle Kotze :D

Purzel
18.10.2008, 19:02
Such dir nen anderen den du verarschen kannst!
was hat denn das mit verarschung zu tun?!
wie war das mit dem freundlichen wort in deiner signatur!?:cool:

Florist
18.10.2008, 19:20
@erbrochenes


Such dir nen anderen den du verarschen kannst!

Du solltest Dich erstmal richtig schlau machen bevor Du in die Tastatur hämmerst...:cool:

kotze
21.10.2008, 21:15
Florist, erst sagst du so und dann sagst du so! Wer würde das nicht als verarsche ansehen?

Auf was bezogen soll ich mich richtig schlau machen? Auf die neue Regelung?

Red ma Tacheles!

Florist
21.10.2008, 21:25
Ist Dir die neue Gesetzgebung noch immer nicht bekannt??
Das wundert mich aber....:cool:

kotze
21.10.2008, 21:30
Kannst du lesen? Oben steht WIEDERERTEILUNG! Und ich habe bei meiner Frage beim Amt wie es nun weitergeht die Antwort bekommen ich solle eine Neuerteilung stellen?! .................................................. ..........................

Das wird wohl ein Unterschied sein! Oder sehe ich das falsch?

kotze
21.10.2008, 21:31
Ist Dir die neue Gesetzgebung noch immer nicht bekannt??
Das wundert mich aber....:cool:

Bin ich Anwalt?

blossom
22.10.2008, 09:08
kotze

Seit dem du hier aufgeschlagen bist, lässt du nur Frust ab und beschimpfst die Leute. Benehm dich anständig in Zukunft oder für dich ist hier schluss.

Die Reglung ist gefallen mit Oktober 2008. Die Fsst hat allerdings immer noch das Monopol selbst zu regeln und kann somit nach eigenen bedarf handeln.

kotze
22.10.2008, 12:11
kotze

Seit dem du hier aufgeschlagen bist, lässt du nur Frust ab und beschimpfst die Leute.

Stelle lediglich meinen Standpunkt dar. Wurde schon mehr beschimpft als jeder andere hier.

Die Reglung ist gefallen mit Oktober 2008. Die Fsst hat allerdings immer noch das Monopol selbst zu regeln und kann somit nach eigenen bedarf handeln.

Soll das etwa heißen man muss sich alles gefallen lassen?

hexenkessel
22.10.2008, 12:35
Stelle lediglich meinen Standpunkt dar. Wurde schon mehr beschimpft als jeder andere hier.


wenn dein Standpunkt "Frust ab lassen ist " solltest mal in Erwägung ziehen den anders ab zu bauen ( Sport ? )
beschimpft wurdest nicht :cool: ....kennst du das Sprichwort " wie es in den Wald ruft kommt das echo zurück " ?

kotze
22.10.2008, 16:21
beschimpft wurdest nicht :cool:

naja ansichtsache. Zeig mir eine Zeile wo ich jemanden beschimpft habe.

....kennst du das Sprichwort " wie es in den Wald ruft kommt das echo zurück " ?

um genau zu sein heißt es: wie man in den Wald ruft so schallt es heraus.
Ja kenne ich. Aber ist auch ein blödes Sprichwort. Heißt so viel wie: "Wie du mir so ich dir." Eigentlich eine ganz blöde Einstellung.

Purzel
05.11.2008, 17:51
Augenärztliche Gutachten und erste Hilfe-Kurse dürfen nicht älter sein al 2 Jahre

damit haste vollkommen recht gehabt!!!
bin davon ausgegangen das die damen vom augen doc es "eigentlich" wissen sollten!:cool: :@ jetzt ist auch egal...hab nen neues und 75 duplonen weniger.mein altes wäre nächste woche abgelaufen,warte immer noch auf das attest vom haus-doc,der es in drei wochen net geschafft hat,vier sätze zu tippen.
steht schwarz auf weiß,zwei jahre gültig!
info für die leute,die c-klassen wieder haben möchten."vielleicht" hilfts jemanden!

Jessie40
01.12.2008, 18:49
Hallo Zusammen...

nach 2 Jahren brauche ich Euch wieder ;)
hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, bin etwas "ducheinander".

1994 Führerscheinentzug Klasse 3 + 1,
2007 MPU + Klasse B gemacht

Jetzt habe ich von dieser Gesetzesänderung " Wegfall der 2Jahres-Frist" gehört.
Da ich 2007 die Wiedererteilung B beantragt hatte , und zur MpU durfte, und deshalb auch "nur" den Reaktionstest für die Klasse B machte, sagt die FEB : " Gibts nur den Klasse B, mehr net " !
Geschockt verließ ich die FEB wieder, und hatte vergessen, mich nach meiner Klasse 1 zu erkundigen.

Ich brauche ja nicht den "C1E", zumindest den BE

Was könnte ich jetzt tun?
Falls ich meine Klasse 1 doch wieder bekomme würde, brauche ich nochmals einen Sehtest und EH-Kurs? ist ja schon fast 2 Jahre her,
Ich bedanke mich im Vorraus....

Schöne, liebe Grüße aus Niederbayern
Jessie

Florist
01.12.2008, 18:56
Hallo Jessie,
die alte Klasse 1 ist der Bikerschein...
Den solltest Du auch mit den Anforderungen der Klasse B wieder bekommen.
Das ist jatzt die Klasse A.
Hast Du den damals auch mit beantragt?

HG,
Flori

Jessie40
01.12.2008, 19:03
Hallo Florist,:wink:

nein, klasse 1 habe ich nicht mit beantragt,


gruß Jessie

Florist
01.12.2008, 19:28
Jessie,
dann solltest Du das schleunigst nachholen.
Eine erneute MPU wird deshalb nicht mehr fällig...
Dein Sehtest und der "Ersthilfe am Unfallort" sollte noch Gültigkeit besitzen.
Das kannst Du bei der Führerscheinstelle erfahren.
Ein erneute Fahrprüfung kommt auch nicht mehr auf Dich zu...

HG,
Flori

Jessie40
01.12.2008, 19:40
Danke für die schnelle Antwort,

kann ich jetzt die Klasse A und BE beantragen, nur mit neuem Passbild, etwas Euronen, Personalausweis....?
Für C1, C1E brauche ich wohl ärztliches Gutachten, großen Sehtest und erste hilfe kurs?
Danke
Lg jessie

Florist
01.12.2008, 19:52
Jessie,


kann ich jetzt die Klasse A und BE beantragen, nur mit neuem Passbild, etwas Euronen, Personalausweis....?
Für C1, C1E brauche ich wohl ärztliches Gutachten, großen Sehtest und erste hilfe kurs?

"A" kannst Du so beantragen, bei "BE" weiß ich das nicht so genau.
Für den "C1E" musst Du das volle Programm nachweisen...

LG,
Flori

Say
01.12.2008, 23:06
Für den BE gelten die gleichen Vorraussetzungen wie für wie Klasse B.

Purzel
02.12.2008, 17:55
Für C1, C1E brauche ich wohl ärztliches Gutachten, großen Sehtest und erste hilfe kurs?

augenärztliches gutachten kostet 75 €.
erste hilfe kurs würd ich bei der fst. mal nachfragen,ob die das überhaupt haben wollen.niedersachsen legt da scheinbar net soviel wert drauf...:gruebel:

Florist
02.12.2008, 18:22
Bei mir wurde der Erste Hilfe-Kurs verlangt.
Auch in Niedersachsen...

Jessie40
03.12.2008, 14:24
Hallo :)


war heute in der Führerscheinstelle, bekomme A, BE, T, (brauchte nur den Sehtest vom Optiker, Passbild und 37,50 € ),

Danke für die Info
Lg Jessie

Grisu
11.12.2008, 15:05
Auch mal was zu dem Thema. nach Auskunft der Fst-Stelle und Bergisch-Gladbach (NRW) muß die Führerscheinprüfung nicht neu gemacht werden. Diese Regelung gilt erst mal "bis auf weiteres", da in der Durchführungsverordnung noch Unklarheiten sind. Außerdem sagte mir die Leiterin der dort sie könne ja schlecht feststestellen ob einer Auotofahren kann oder nicht. Insofern könne sie auch keinen begründeten Verdacht äußern. Und auf Rechtsstreitigkeitkeiten wegen der Auslegung von unklaren Gesetzestexten hätte sie keine Lust. :)

Desweiteren hat mein Augenerzt nur 50€ genommen und der Erste-Hilfekurz wurde verlangt. Noch mal 40€. Dazu kamen die Kosten für die Neubeantragung 93€! Warum das hier so teuer ist weiß ich aber nicht.

Florist
11.12.2008, 15:24
Bei mir war das noch teurer...:cool:
Dabei wäre das garnicht nötig gewesen!
Ich hätte nur die TF vermeiden müssen...;) :D

Purzel
05.01.2009, 17:04
hab heute meinen "alten 7,5 t" schein wiederbekommen.dreieinhalb jahre nach der tf.
hoffe muss so schnell keine fst. mehr von innen sehen...%)

daf2007
05.01.2009, 19:43
hab heute meinen "alten 7,5 t" schein wiederbekommen.dreieinhalb jahre nach der tf.
hoffe muss so schnell keine fst. mehr von innen sehen...%)
Meinen Glückwunsch :laola: bleib sauber dann passt das
Alle Veränderungen, sogar die meistersehnten, haben ihre Melancholie.Denn was wir hinter uns lassen, ist ein Teil unserer selbst. Wir müssen einem Leben Lebewohl sagen, bevor wir in ein anderes eintreten können.
http://thieleklaus.de/gib_nicht_auf.html

hotrod13
15.01.2009, 16:04
Stand 30.10.2008

§ 20 Fahrerlaubnisverordnung

Zu § 21 FeV

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung.

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auf eine Fahrerlaubnisprüfung verzichten, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Bewerber die nach
§ 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Abs. 3 Nr.9.

-----------------------------------------------------------------------

Zusätzlich:

Abs. 2.
Wer den Führerschein 2 Jahre entzogen hatte muss ihn neu machen.
-> wurde also gestrichen!

Jetzt:
nach neuer Fassung sinngemäß:

Die Fahrerlaubnissbehörde muss ermessen ob eine etwaige "Einschränkung" oder ein "Verlernen"
zum Führen eines Fahrzeugs vorliegt. Das heisst, die Behörde kann wenn diese will oder eben
der Verdacht besteht eine "neue Prüfung" auf Führern eines Fahrzeugs verlangen.

In der Regel geht das aber zum Vorteil klar - was mann ja auch hier dem forum entnehmen kann - ich habe heute telefonisch das ganze mit meiner Fsst abgeklärt und die haben mir das nochmals bestätigt.

Letztendlich entscheidet aber eben die Fsst! Ob man dann den Vorteil nutzen kann steht im Schreiben was man nach der Wieder-/Neuerteilung erhält. In dem auch aufgeführt ist was zur Erteilung noch fehlt...MPU, Passbild, Sehtest oder Erste Hilfe Kurs...dann eben hoffentlich nicht Neue Prüfungsbescheinigung.

Habe auch mit meiner Rechtschutzversicherung das ganze besprochen. Da es eben im Ermessen der Behörde steht ob "Einschränkungen" oder "Verlernen" (negativ) zu bewerten ist, kann man auch gegen diesen Bescheid rechtlich vorgehen. Ob es aber was bring - wohl eher nicht. Die sitzen eben am längeren Hebel!

Übrigens wurde das ganze angeblich(lt RA Deurag)so gehandhabt, das die Auslandsführerscheine und die damit verbundenen Missbräuche zurückgehen/beschränkt/eingestellt werden.

Also anrufen und abklären!

Gruß:cool:

PS: Übrigens wollen manche Stellen, wie Fsst oder Fahrschullehrer etc.. das gar nicht preisgeben oder es gleich ansprechen, die Gründe dafür sind wohl bekannt!

FS515
08.03.2009, 14:49
Ah, wieder was neues, und wieder entscheidet es die FES nach Gutdünken. Oder auch nicht. Ich weiss nicht genau ob ich nächste Woche auf der FES danach fragen sollte. ? Oder einfach warten was die wollen. Kostet ja alles Geld. Ist in Bayern.

Brauche ich jin meinem Fall (Ausstellung Ersatzführerschein + MPU siehe Thread MPU) ein Augenärztliches Gutachten und einen 1. Hilfe Kurs, ich zitiere unten das Datenblatt, wenn ich meinen Schein im EU Format in vollem Umfang haben will. Also bis 7,5 t, alter III. Die Untersuchung sollte doch erst ab 50 + regelmässig nötig sein. Ist sowieso eine komische Regelung wenn man mit dem grauen Originallappen einfach so weiterfahren könnte.

Klasse Status seit Grund
4 ERTEILT 1976 11.1
3 ERTEILT 1978 11.1
ES ERTEILT 1989 10/Ver

Auflagen (EU)
keine Auflagen vorhanden
keine Auflagen vorhanden

Auflagen (alt)
Beim Fahren ist eine Sehhilfe zu tragen.......

Ach ja, was bedeutet das "10/Ver" ? Ist das ein Eintrag weil ich ihn verloren gemeldet habe? Tja, und wieso habe ich für ein EU Kärtchen keine Auflagen. Ich habe natürlich nach wie vor beim Autofahren eine Brille.

Thanks und schönen Gruss

Say
08.03.2009, 15:47
Brauche ich jin meinem Fall (Ausstellung Ersatzführerschein + MPU siehe Thread MPU) ein Augenärztliches Gutachten und einen 1. Hilfe Kurs, ich zitiere unten das Datenblatt, wenn ich meinen Schein im EU Format in vollem Umfang haben will. Also bis 7,5 t, alter III. Die Untersuchung sollte doch erst ab 50 + regelmässig nötig sein.

Du beantragst einen neuen Führerschein also wird auch überprüft ob du gesundheitlich dazu in der Lage bist, diese Klassen zu führen.

Das heißt du hast diese Nachweise beizubringen. Der erste Hilfe Kurs könnte wegfallen, das ist allerdings regional verschieden.

Gianni
07.04.2009, 11:02
ich habe mal ne frage vieleicht kennt sich jemand da aus nachdem das gericht das verfahren wegen fahren ohne fahrerlaubnis eingestelt hat kann dann noch die führerscheinstelle mir den führerschein untersagen?Ich denke mal wenn es so wäre dann hätte das gericht das verfahren ja nicht eingestellt oder lieg ich da falsch?

Gehenwirsan
24.05.2009, 23:42
Mal eben ne doofe Frage für zwischendurch.
Nachdem die MPU nun bestanden ist und ich meinen Führerschein zurück bekomme, wird dann im Führerschein das Datum vom früheren Erwerb drin stehen (bei mir 13.09.2000) oder wird das nun beim Neuausstellen auch "erneuert"?

Ich frage deswegen, weil die Verischerung fürs Autgo sonst ziemlich teuer wird ;)
Oder kann man das der Versicherung auf dei Nase binden oder wie oder was?

Danke für eine Antwort oder zwei :D

samuel
25.05.2009, 00:23
Auf der Karte steht das Ausstellungsdatum.
Für die Versicherung ist die letzte Zulassung aktuell, hast Du mehrere Jahre nichts zugelassen, ist das Führerscheindatum wenig relevant.

Sunny75
29.09.2009, 18:02
Hallo... Nach 3 Jahren ( damals unter Junior ) unterwegs brauch ich wieder dringend eine Antwort von Euch....Hab mich schon etwas durch und erlesen, aber der letzten Zweifel ist noch nicht verschwunden. Hoffe Ihr könnt mir helfen:) Also 2006 Antrag auf Neuerteilung gestellt...2007 MPU bestanden...07.10.2008 theorie bestanden... Habe wegen einem Schicksalsschlag ( Fehlgeburt ) lange gebraucht wieder eine Fahrschule zubetreten. Eigentlich habe ich gedacht, dass meine Frist 18.10 ausläuft. Fahrlehrer ruft (heute) bei Dekra an und sagt Frist läuft 7.10. aus. Ich also nach Hause und rufe Landesamt ( FSS ) um eine Fristverlängerung zu beantragen...und der sagt mir....ich brauche KEINE Prüfung mehr machen...Meine Zweifel: Antrag 2006 gestellt, da steht noch dass beide Prüfungen von mir vorgelegt werden müssen...Warum hat man mich den nicht benachrichtigt? Fahrschule meint auch nichts zu wissen ( gut, da kann ich mir vorstellen, dass er nur mein Geld wollte) Hoffe ihr könnt mir schnell antworten...da ich Angst habe, wenn meine Frist ausläuft und dass irgendwie doch nicht stimmt...ich alles von vorne machen muss...
ganz liebe Grüße
Sunny

P.S total witzig, dass einige mit dennen ich vor 3 Jahren viele Gspräche bezüglich Vorbereitung auf MPU geführt habe immer noch da sind...KLASSE:)

K.Putnik
29.09.2009, 18:14
Seit letztem Oktober ist die 2-Jahresregelung weggefallen. Ob eine Prüfung verlangt wird liegt aber immernoch im Ermessen der Fsst. In der Regel verlangen die aber keine erneute Prüfung.

Sunny75
29.09.2009, 18:38
Danke für die Antwort... das hatte ich soweit schon verstanden! Bin jedoch verunsichert, warum mir niemand bescheid gesagt hat und habe überlegt, ob dass Datum für die Wiedererteilung möglicherweise ausschlaggebend ist...Das bedeutet also, dass ich mich so gut wie darauf verlassen kann, dass ich nun meinen Fs in kürze wieder in der Hand habe?

lg

über 2 Promille
29.09.2009, 18:45
Danke für die Antwort... das hatte ich soweit schon verstanden! Bin jedoch verunsichert, warum mir niemand bescheid gesagt hat und habe überlegt, ob dass Datum für die Wiedererteilung möglicherweise ausschlaggebend ist...Das bedeutet also, dass ich mich so gut wie darauf verlassen kann, dass ich nun meinen Fs in kürze wieder in der Hand habe?

lg

Sunny,

Das mit dem bescheid sagen ist so ne Sache. Darum muss sich jeder selber kümmern.
Aber wie K.Putnik schon sagte - da liegt im Ermessen der FSSt.

Zu deiner letzten Frage denke ich schon - frage dort mal nach. :)

Say
29.09.2009, 18:45
Warum soll dir jemand Bescheid geben? Es ist dein Führerschein, also hast du dich darum zu kümmern.

Das bedeutet also, dass ich mich so gut wie darauf verlassen kann, dass ich nun meinen Fs in kürze wieder in der Hand habe?

Ja kannst du und zwar deshalb:

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Da genau hier die 2 Jahres Regelung heraus genommen wurde und die Führerscheinstelle dir gesagt hast du musst keine Prüfungen ablegen, ist dem so.

Sunny75
29.09.2009, 20:52
Danke für Eure Antworten!

Das es mein Fs ist und ich mich um meine Angelegenheiten kümmern muss ist mir auch klar, aber man kann ja nicht vom Bürger erwarten, dass er stets anruft und nach neuen Gesetztgebungen fragt oder? Zu Mal ich ja auch Unterricht genommen habe und die Tage meine Prüfung abgelegt hätte.... Naja wie auch immer... so hab ich eine Auffrischung und wenigstens die Prüfungsgebühren gespart:):):)vielen Dank für eure Antworten

über 2 Promille
29.09.2009, 21:57
Sunny,


Nach den neuen Gesetzgebungen nicht - nein natürlich nicht. :)

Aber es ist ganz einfach so das wenn jemand mit irgendwas Ärger - Probleme hat, hat sich diese
Person darum zu kümmern und sich zu informieren.

Kleines Beispiel:
So verhält es sich auch mit den Widerholungstätern die nur wenig Promille haben - die fallen aus alles Wolken wenn beim 2. Delikt die Aufforderung zur MPU kommt.


Aber du hast dich an das Forum erinnert die Leute hier gefragt - alles aus der Welt geschafft.:)

Sunny75
30.09.2009, 12:57
....also vielen Dank nochmal:D aber......Glauben kann ich es erst, wenn ich meinen Fs in der Hand halte....das ist für mich so toll...weil ich dieses Jahr voll auf der Sonnenseite bin:D Ich habe am Freitag im 5 Monat schwanger geheiratet, habe einen Festvertrag auf Arbeit bekommen, ziehen Mitte Okt. in unsere Traumwohnung und nun noch das.... SUPER:D

ich warte sehnsüchtig auf Post :)

über 2 Promille
30.09.2009, 13:03
....also vielen Dank nochmal aber......Glauben kann ich es erst, wenn ich meinen Fs in der Hand halte....das ist für mich so toll...weil ich dieses Jahr voll auf der Sonnenseite bin Ich habe am Freitag im 5 Monat schwanger geheiratet, habe einen Festvertrag auf Arbeit bekommen, ziehen Mitte Okt. in unsere Traumwohnung und nun noch das.... SUPER:D

ich warte sehnsüchtig auf Post :)

Boah, da haste ja echt ein Lauf. :pro: Das freut mich ganz dolle für dich.

Dann halt alles fest und viel Freude für dich im weiteren Leben. :)



Liebe Grüße

ü2

Florist
05.10.2009, 12:40
Hallo Juniorine,
es ist schön zu lesen dass es Dir so gut geht.
Und als I-Tüpfelchen darfst Du ja bald wieder ein Auto bewegen...:pro:

Liebe Grüße,
Flori :)

P.S.: Ich hab mal Dein altes Thema herausgekramt...;) :
http://mpu-forum.mpu-idiotentest.com/showthread.php?t=9224