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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 15 Jahre Frist auch bei Neuantrag


klaus erwin
15.08.2008, 01:32
Hallo hilfe gilt die 15 jahre frist auch noch wenn ich meinen Schein jetzt wieder
beandragt habe März 08, hätte noch 5 Monate dann sind meine 15 jahre voll.
oder hab ich da einen fehler gemacht muss zur MPU.

blossom
15.08.2008, 08:17
Hallo hilfe gilt die 15 jahre frist auch noch wenn ich meinen Schein jetzt wieder
beandragt habe März 08, hätte noch 5 Monate dann sind meine 15 jahre voll.
oder hab ich da einen fehler gemacht muss zur MPU.

Hm das ist immer so ein schwieriges Thema. Es gelten 5 Jahre Tilgungshemmung bei nicht Wiedererteilung dann 10 Jahre Frist und wenn es ganz dumm läuft nehmen sie noch 1 Jahr liege Frist. Ganz genau kann dir das alos nur die Fsst sagen!

Say
15.08.2008, 19:28
Sollte eine Aufforderung zur MPU kommen .... dann ziehst du deinen Antrag freiwillig zurück ... dadurch unterliegt deine Tilgungsfrist keiner weiteren Hemmung. Sind die 15 Jahre dann vollständig abgelaufen stellst du einfach einen neuen und alles ist gut. :)