tomeck
09.01.2009, 11:07
Hallo Miteinander,
ich hoffe ihr könnt mir im Bezug über die Neuregelung der 2- Jahresfrist helfen.
Nach meinem Wissen, wurde diese Regel über das Ablegen einer Praktischen und Theoretischen Prüfung, nach einem FÜhrerscheinentzug von länger als 2 Jahren im September letztn Jahres gekippt.
Ich mußte meinen Führerschein vor 3,5 Jahren abgeben und habe bereits ein negatives Gutachten vor 2 Jahren abgelegt.
Nun habe ich mich heute bei meiner Fsst über über diese ja wohl eigentlich nicht mehr existierende 2- Jahresfrist informiert und die nette Dame am anderern Ende sagte mir:" Das dies immer noch in der Entscheidungskraft Ihres Chefs liegen würde".
Nun die Frage, ob dies wirklich so ist???
Kann ein Gesetz das verabschiedet worden ist, immer noch angewand werden.
ich hoffe ihr könnt mir im Bezug über die Neuregelung der 2- Jahresfrist helfen.
Nach meinem Wissen, wurde diese Regel über das Ablegen einer Praktischen und Theoretischen Prüfung, nach einem FÜhrerscheinentzug von länger als 2 Jahren im September letztn Jahres gekippt.
Ich mußte meinen Führerschein vor 3,5 Jahren abgeben und habe bereits ein negatives Gutachten vor 2 Jahren abgelegt.
Nun habe ich mich heute bei meiner Fsst über über diese ja wohl eigentlich nicht mehr existierende 2- Jahresfrist informiert und die nette Dame am anderern Ende sagte mir:" Das dies immer noch in der Entscheidungskraft Ihres Chefs liegen würde".
Nun die Frage, ob dies wirklich so ist???
Kann ein Gesetz das verabschiedet worden ist, immer noch angewand werden.