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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2- Jahresfrist


tomeck
09.01.2009, 11:07
Hallo Miteinander,

ich hoffe ihr könnt mir im Bezug über die Neuregelung der 2- Jahresfrist helfen.
Nach meinem Wissen, wurde diese Regel über das Ablegen einer Praktischen und Theoretischen Prüfung, nach einem FÜhrerscheinentzug von länger als 2 Jahren im September letztn Jahres gekippt.

Ich mußte meinen Führerschein vor 3,5 Jahren abgeben und habe bereits ein negatives Gutachten vor 2 Jahren abgelegt.

Nun habe ich mich heute bei meiner Fsst über über diese ja wohl eigentlich nicht mehr existierende 2- Jahresfrist informiert und die nette Dame am anderern Ende sagte mir:" Das dies immer noch in der Entscheidungskraft Ihres Chefs liegen würde".

Nun die Frage, ob dies wirklich so ist???

Kann ein Gesetz das verabschiedet worden ist, immer noch angewand werden.

Florist
09.01.2009, 11:45
Moin tomeck,
das letzte Wort hat immer noch die Führerscheinstelle.
Bislang ist mir aber kein Fall bekannt, wo eine erneute Prüfung verlangt wurde.
Selbst nach über 11 Jahren ist der Führerschein ohne Prüfung neu erteilt worden...

hexenkessel
09.01.2009, 12:48
moin

das letzte Wort hat immer noch die Führerscheinstelle.


joop, ein Gast von mir der 10 Jahre kein FS mehr hatte, er muß 2 Fahrstunden nehmen aber keine Prüfung machen ....

AndiH
09.01.2009, 18:51
Hallo,

habe am 04.12.08 mein pos. Gutachten per Post erhalten. Dann sofort mit meiner Frau (sie ist gefahren!) zur FSST und nach einer halben Stunde habe ich den vorl. FS gehabt, immerhin nach 11,5 Jahren. Nach Hause bin ich selber gefahren! :huepf:

Gruß AndiH

blossom
10.01.2009, 18:54
Hallo,

habe am 04.12.08 mein pos. Gutachten per Post erhalten. Dann sofort mit meiner Frau (sie ist gefahren!) zur FSST und nach einer halben Stunde habe ich den vorl. FS gehabt, immerhin nach 11,5 Jahren. Nach Hause bin ich selber gefahren! :huepf:

Gruß AndiH
Mit dem Fahren ist es genauso wie mit dem saufen... es gibt Dinge im Leben die man einfach nicht verlernt.:D

Hat sich wohl mittlerweile bewährt die neue Gesetzesreglung.... die Fsst scheinen sich dran zu halten.

tomeck
10.01.2009, 20:02
Ok, Danke für eure Beiträge.
Was mich eben ein bisschen stutzig macht, ist, ich weiß von einigen Leidgenossen aus meiner Region, das der zuständige Deinststellenleiter unserer Fsst weit über die Landesgrenze bekannt ist, für seine eigenen Ansichten eines vorbildlichen Kraftfahrers.
Aber naja, machen kann man da nichts, da sind höhere Mächte am Werk

Florist
10.01.2009, 20:41
tomeck,
wenn Du freundlich und höflich mit den Beamten umgehst kommt es in ähnlicher Form zurück...:cool:
Das gilt auch bei Beamten mit eigenen Ansichten.;)

tomeck
10.01.2009, 20:56
Mich würde eh mal interessieren, ob die MPI's und Fsst's seit diesem umstrittenen EU Führerschein ein bisschen humaner geworden sind, weil ihnen im Zweifelsfall ja die " Kundschaft" davon läuft.

Florist
10.01.2009, 20:58
Nicht wirklich...