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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztliche Untersuchung - freie Arztwahl ?


Rüdiger
01.02.2009, 10:15
Amtsärztliche Untersuchung

Auf Anordnung einer Mitarbeiterin der Führerscheinstelle des Kreises Lippe (NRW), lasse ich beim Gesundheitsamt im selben Haus eine Untersuchung durchführen, um zu klären ob gemäß § 13 FeV Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit / Alkoholmissbrauch begründen.
Verwertet wird bei der Untersuchung ein Gerichtsurteil aus dem Jahre 1992.

Bei der Laboruntersuchung werden folgende Leberwerte ermittelt:
GOT: 8 (Norm 0 -18)
GPT: 6 ( Norm 0 – 22)
Gamma-GT: 10 (Norm 6 – 28)
CDT: 0,6 ( Norm – 2,6)

Der Amtsärztin lag eine Bescheinigung meiner Hausärztin mit folgendem Wortlaut vor:
Herr Rüdiger K. ist seit 1994 in meiner Behandlung. Für eine Alkoholkrankheit ergaben sich keine Hinweise.

Die Kreismedizinalrätin vom Gesundheitsamt des Kreises Lippe bewertet die Befunde wie folgt:
Die Fragestellung, ob gemäß § 13 FeV beim Untersuchten Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit / Alkoholmissbrauch begründen, kann nicht ausreichend geklärt werden.

Die Mitarbeiterin der Führerscheinstelle ordnet daraufhin eine MPU an.

Ich möchte nun gerne wissen, ob es bei der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung nicht auch eine freie Arztwahl gibt, sicherlich werden in anderen Gesundheitsämtern Ärzte arbeiten, die Fragestellungen beantworten können.

Say
01.02.2009, 12:12
Morgen :)

Ich möchte nun gerne wissen, ob es bei der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung nicht auch eine freie Arztwahl gibt, sicherlich werden in anderen Gesundheitsämtern Ärzte arbeiten, die Fragestellungen beantworten können.

Klar gibt es die und du hast dir ja die Ärztin auch selbst ausgesucht.

Die Mitarbeiterin der Führerscheinstelle ordnet daraufhin eine MPU an.


Nun da aber jetzt die Anordnung einer MPU bereits ergangen ist, nutzt dir das allerdings nichts mehr. Die MPU wirst du nun wohl bestreiten müssen.

Zwerg666
01.02.2009, 12:32
wie kann es sein daß heute noch ein gerichtsurteil aus dem jahre 1992 verwertet werden kann?
gibt es hier keine verjährungsfristen?

Rüdiger
01.02.2009, 18:12
Die nette Dame von der Führerscheinstelle hat das Gesundheitsamt des Kreises Lippe für die Untersuchung ausgesucht. Ich brauchte nur eine Einverständniserklärung zu unterschreiben. In Zukunft werde ich dort jedenfalls keine Untersuchungen mehr durchführen lassen.

Bezüglich der Verwertbarkeit des alten Gerichtsurteils habe ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit angeschrieben. Die Führerscheinstelle wurde angewiesen meine Akte zu säubern.
Dafür liegt nun das amtsärztliche Gutachten in der Führerscheinakte, in dem die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht festgestellt werden konnte.
Ist es richtig, dass ein amtsärztliches Gutachten nur zwei Jahre verwertbar ist, dann werde ich eben noch warten, beruflich bin ich nicht auf eine Fahrerlaubnis angewiesen.

Say
01.02.2009, 18:33
Um jetzt mal klar zu sehen. Warum wurde die Amtsärtzliche Untersuchung überhaupt angeordnet, dafür muss doch ein Grund vorliegen, das die plötzlich in deiner Akte rumkramen. Das ganze ist mir jetzt doch ziemlich suspekt.

Bezüglich der Verwertbarkeit des alten Gerichtsurteils habe ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit angeschrieben. Die Führerscheinstelle wurde angewiesen meine Akte zu säubern.
Wenn das ganze nicht mehr verwertbar war dann hat die Behörde an der Stelle schon Fehler gemacht , aber beantworte erst mal meine Frage.

Ist es richtig, dass ein amtsärztliches Gutachten nur zwei Jahre verwertbar ist, dann werde ich eben noch warten, beruflich bin ich nicht auf eine Fahrerlaubnis angewiesen.
Ärztliche Gutachten an sich sind nur 2 Jahre gültig, das ist korrekt. Allerdings ist es auch so das sie so lange in den Akten verbleiben bis alle Delikte die irgend etwas damit zu tun haben getilgt sind.

K.Putnik
02.02.2009, 12:43
Ja, wie soll auch die Antwort bei einem FäG bei Alkohol aussehen?! Entweder sind die Leberwerte schlecht, ohne Attest vom Arzt sind das Hinweise auf Alkoholmissbrauch. Oder eben, wie bei Dir, die Leberwerte sind in Ordnung, dann eben keine Hinweise. In jedem Fall kann die Fragestellung beim FäG nur auf Grundlage von Leberwerten mit Sicherheit nicht abschliessend geklärt werden.

Dafür brauchts den Psychologen, den findest du danach bei der MPU.

Aber abgesehen davon, wenn du nicht nur die halbe Wahrheit erzählt hast, würde ich mich weigern die MPU zu machen, mir den Schein kostenpflichtig entziehen lassen und gegen den Entzug klagen. Dabei wird auch geprüft ob die Anordnung einer MPU überhaupt rechtens war und aufgrund der Aktenlage, wenn sie denn so ist wie du sagst, muss das zu deinen Gunsten entschieden werden. Das Gerichtsurteil hätte schon beim FäG nicht mehr verwertet werden dürfen.

Das ist meine laienhafte Einschätzung, aber ich denke das könnte sich ausnahmsweise mal lohnen das Ganze mit einem Anwalt zu besprechen.

ODER: Bist du vielleicht doch mit Alkohol auffällig gewesen in 2008...?

MfG

Rüdiger
02.02.2009, 18:36
ich wollte eigentlich nur wissen, ob es bei amtsärztlichen Untersuchungen eine freie Arztwahl gibt und wie lange ein amtsärztliches Gutachten verwertbar ist, könnte auch für andere interessant sein.

Da ihr nun wissen wollt, wie es zu der Anordnung kam, hier meine Antwort:
Ich habe ganz unverbindlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe nachgefragt, wie es mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aussieht. Nach Akteneinsicht teilte mir die Mitarbeiterin der Führerscheinstelle mit, dass die Sache von damals nun verjährt sei. Ich müsste eine Gebühr bezahlen, aktuelle Sehtestbescheinigung vorbeibringen, 2 Lichtbilder und ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.

Wenn ich gleich darüber korrekt informiert worden wäre, dass noch eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet wird und anschließend eine MPU, hätte ich keinen Antrag gestellt und eine Menge Geld gespart.

Say
02.02.2009, 20:01
Dann würde ich gegen die MPU - Anordnung vorgehen. Denn wenn nichts weiter vorgelegen hat, dann durfte das nicht mehr gegen dich verwendet werden.