Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein + MPU im Ausland ?
Eifel Jogi
01.02.2009, 12:05
Hi Leute,
bin neu im Forum und möchte gleich mal fragen! Hat es Sinn den FS. im
Ausland zu erwerben und gleichzeitig dort eine MPU zumachen?
Hintergrund: bin seit 2004 ohne Fahrerlaubniss. Das erste Jahr mit Fahrverbot
habe ich verplänkelt, erst danach Maßnahmen ergriffen. Eine sogenannte
Vorprüfung war positiv/ echte MPU negativ weil ich keine lückenlose 12
Monate - Blutentnahme nachweisen konnte. Das habe ich mittlerweile und
auch keine bedenken MPU ( alkohol ), leider bin ich aber zweimal in der Zeit
wegen Fahren o. FS erwischt worden. 1. mal ist alles getilgt das 2. mal
warte ich noch auf einen Bescheid. Wäre ich nicht die vier Jahre immer
gefahren bzw. meine Arbeit gemacht, hätte ich Psychologin 75 € Std, und Blutentnahme/ Urin / Labor
76 € / Strafen/ Gebühren usw. garnicht zahlen können.
Ich nehme mal an, das ich in Deutschland so schnell keinen FS wieder
bekommen werde. Ist das ein Ausweg ? FS mit MPU im Ausland ? Das müßte
doch auch in Deutschland an erkannt werden. ? Oder muß die MPU aus dem
scheinheilgen Land sein.
Für Infos und Tips , Danke ich im voraus
Jürgen
Moin Moin :)
1. mal ist alles getilgt das 2. mal
warte ich noch auf einen Bescheid.
Da kann noch gar nichts getilgt sein da es sich um Straftaten handelt ...... da beträgt die Tilgungsfrist mindestens 5 Jahre. Auch wurde sicherlich deine Sperrfrist dadurch verlängert.
Ich nehme mal an, das ich in Deutschland so schnell keinen FS wieder
bekommen werde.
Warum nicht ? Wenn du die MPU bestehst.
FS mit MPU im Ausland ? Das müßte
doch auch in Deutschland an erkannt werden. ? Oder muß die MPU aus dem
scheinheilgen Land sein.
Der Führerschein im Ausland geht schon, wenn du gewisse Regeln einhälst. Aber eine MPU im Ausland geht nicht die kannst du nur in Deutschland durchführen lassen.
Eifel Jogi
01.02.2009, 14:03
Moin Moin :)
Da kann noch gar nichts getilgt sein da es sich um Straftaten handelt ...... da beträgt die Tilgungsfrist mindestens 5 Jahre. Auch wurde sicherlich deine Sperrfrist dadurch verlängert.
Warum nicht ? Wenn du die MPU bestehst.
Der Führerschein im Ausland geht schon, wenn du gewisse Regeln einhälst. Aber eine MPU im Ausland geht nicht die kannst du nur in Deutschland durchführen lassen.
.. ja danke! habe ich wohl falsch ausgedrückt, meinte 12 monate sperre +
geldstrafe.
mpu bestehen; bezüglich alkohol habe ich keine bedenken! nur glaube ich,
werden mir neue hohe hürden von verwaltung u. psychologen auferlegt
bezüglich der schwarzfahrten.
meinte mal gelesen zu haben; das in östereich eine mpu gefordert wird!
( war sicher eine deutsche mpu )
die regel werde ich schon einhalten . am 28.11.08 war die schwarzfahrt/
14 tage später der fragebogen der polizei danach nichts mehr; wie wie
lange kann das dauern ? ja, und so lange ich da nichts habe . kann ich auch
nichts unternehmen ? inner halb der regeln, oder ?
Jürgen
auch Moin Eifel Jogi
geh doch einfach bei deiner fsst vorbei und frage mal nach wie es aussieht.Dort kann man dir sicherlich erklären was auf dich zukommen wird.
Aus der Aussage der Sachbearbeiter/in kannst du ja dann sehen wie du dich entscheiden wirst
mpu bestehen; bezüglich alkohol habe ich keine bedenken! nur glaube ich,
werden mir neue hohe hürden von verwaltung u. psychologen auferlegt
bezüglich der schwarzfahrten.
Du wirst eine doppelte Fragestellung erhalten das ist klar du hast dich ja nicht nur mit Alkohol im Straßenverkehr bewegt sondern auch ohne Lappen.
meinte mal gelesen zu haben; das in östereich eine mpu gefordert wird!
( war sicher eine deutsche mpu )
Dort gibt es so etwas ähnliches , allerdings besitzt das in Deutschland keine Gültigkeit.
die regel werde ich schon einhalten . am 28.11.08 war die schwarzfahrt/
14 tage später der fragebogen der polizei danach nichts mehr; wie wie
lange kann das dauern ? ja, und so lange ich da nichts habe . kann ich auch
nichts unternehmen ? inner halb der regeln, oder ?
Die Sperrfrist wird mit Sicherheit nochmals verlängert. Ob die letzte Tat per Strafbefehl abgehandelt wird oder ob eine Gerichtsverhandlung auf dich zukommt ist schlecht abschätzbar ..... ich denke allerdings das du bald etwas hören wirst .... die regel sind 3 Monate.
Jetzt schon die Führerscheinstelle aufzusuchen ist relativ sinnlos da es noch ein schwebendes Verfahren gibt. Erst wenn das Urteil über die letzte Tat gesprochen wurde, können sie dir genauere Auskünfte geben.
Eifel Jogi
01.02.2009, 15:15
auch Moin Eifel Jogi
geh doch einfach bei deiner fsst vorbei und frage mal nach wie es aussieht.Dort kann man dir sicherlich erklären was auf dich zukommen wird.
Aus der Aussage der Sachbearbeiter/in kannst du ja dann sehen wie du dich entscheiden wirst
..ach bubele,
ich glaube die antwort kenne ich. warten wir mal das verfahren ab, nach der
sperre, kommen sie wieder! wenn dann ihre akte in flensburg ok ist,
sende ich die unterlagen zur mpu an tüv/pima usw. ,alles in allem 2 jahre
bei der verschleppung. denke; die entscheidung / fs im ausland ist gefallen!
nur such ich noch nach dem richtigen weg,
Gruß Jürgen
Eifel Jogi
01.02.2009, 15:26
Du wirst eine doppelte Fragestellung erhalten das ist klar du hast dich ja nicht nur mit Alkohol im Straßenverkehr bewegt sondern auch ohne Lappen.
Dort gibt es so etwas ähnliches , allerdings besitzt das in Deutschland keine Gültigkeit.
Die Sperrfrist wird mit Sicherheit nochmals verlängert. Ob die letzte Tat per Strafbefehl abgehandelt wird oder ob eine Gerichtsverhandlung auf dich zukommt ist schlecht abschätzbar ..... ich denke allerdings das du bald etwas hören wirst .... die regel sind 3 Monate.
Jetzt schon die Führerscheinstelle aufzusuchen ist relativ sinnlos da es noch ein schwebendes Verfahren gibt. Erst wenn das Urteil über die letzte Tat gesprochen wurde, können sie dir genauere Auskünfte geben.
hi say,
mit diesen aussagen ; kann ich etwas anfangen, danke.
..ach bubele,
ich glaube die antwort kenne ich. warten wir mal das verfahren ab, nach der
sperre, kommen sie wieder! wenn dann ihre akte in flensburg ok ist,
sende ich die unterlagen zur mpu an tüv/pima usw. ,alles in allem 2 jahre
bei der verschleppung. denke; die entscheidung / fs im ausland ist gefallen!
nur such ich noch nach dem richtigen weg,
Gruß Jürgen
Dazu eine Kleinigkeit. Beim EU -Führerschein gibt es eine Menge zu beachten. Unter anderem auch das er nicht während der Sperrfrist gemacht wurde.
Hi Leute,
bin neu im Forum und möchte gleich mal fragen! Hat es Sinn den FS. im
Ausland zu erwerben und gleichzeitig dort eine MPU zumachen?
Hintergrund: bin seit 2004 ohne Fahrerlaubniss. Das erste Jahr mit Fahrverbot
habe ich verplänkelt, erst danach Maßnahmen ergriffen. Eine sogenannte
Vorprüfung war positiv/ echte MPU negativ weil ich keine lückenlose 12
Monate - Blutentnahme nachweisen konnte. Das habe ich mittlerweile und
auch keine bedenken MPU ( alkohol ), leider bin ich aber zweimal in der Zeit
wegen Fahren o. FS erwischt worden. 1. mal ist alles getilgt das 2. mal
warte ich noch auf einen Bescheid. Wäre ich nicht die vier Jahre immer
gefahren bzw. meine Arbeit gemacht, hätte ich Psychologin 75 € Std, und Blutentnahme/ Urin / Labor
76 € / Strafen/ Gebühren usw. garnicht zahlen können.
Ich nehme mal an, das ich in Deutschland so schnell keinen FS wieder
bekommen werde. Ist das ein Ausweg ? FS mit MPU im Ausland ? Das müßte
doch auch in Deutschland an erkannt werden. ? Oder muß die MPU aus dem
scheinheilgen Land sein.
Für Infos und Tips , Danke ich im voraus
Jürgen
Wenn du pech hast kannst du nie wieder mehr in deutschland dein führerschein machen das ist einem freund passiert.
also ich habe mein deutschen führerschein auch abgenommen bekommen jahr 2000 wahr das wegen drogen konsum muss hier natürlich auch mpu machen aber ich habe 2004 mein eu führerschein in grichenland gemacht und bin schon oft angehalten worden und trotz das sie das festgestellt haben das ich hier mpu machen muss usw durfte ich immer wieder weiter fahren.
Zitat:
Jetzt schon die Führerscheinstelle aufzusuchen ist relativ sinnlos da es noch ein schwebendes Verfahren gibt. Erst wenn das Urteil über die letzte Tat gesprochen wurde, können sie dir genauere Auskünfte geben.
Das stimmt so nicht, die Führerscheinstelle erfährt erst von dem Delikt, wenn das Urteil gesprochen ist. Die bekommen dann den Strafbefehl in Kopie zugesendet. Und wenn Du zwischenzeitlich Deine Mpu machst und positiv bekommst, holst Deinen Fs ab, bevor die Führerscheinstelle von der neuen Straftat erfährt. Die ist ja dann mit Deiner Mpu schon mit abgegolten, da Du die Mpu nach der Straftat gemacht hast. Evtl gibts nochmal Sperrfrist aber keine erneute Mpu.
Inglewood
21.10.2009, 13:23
Das stimmt so nicht, die Führerscheinstelle erfährt erst von dem Delikt, wenn das Urteil gesprochen ist. Die bekommen dann den Strafbefehl in Kopie zugesendet. Und wenn Du zwischenzeitlich Deine Mpu machst und positiv bekommst, holst Deinen Fs ab, bevor die Führerscheinstelle von der neuen Straftat erfährt. Die ist ja dann mit Deiner Mpu schon mit abgegolten, da Du die Mpu nach der Straftat gemacht hast. Evtl gibts nochmal Sperrfrist aber keine erneute Mpu.
Das stimmt nicht. Bei der MPU wird man nach offenen Strafverfahren gefragt. Wenn man dort lügt und die FSST erfährt dann, daß man eine Straftat begangen hat, die bei der MPU nicht bekannt war, reicht das aus, um die Fahrerlaubnis wieder zu entziehen. Neuerteilung dann nur nach einer erneuten MPU.
Im Normalfall steht das mit den offen Delikten nicht im Gutachten, zumindest in keinem welches ich hier schon zu Gesicht bekommen habe.
Inglewood
21.10.2009, 13:33
Die Tatsache, dass jemand relevante Angaben bei einer med.-psy. Begutachtung verschweigt und ihm daraufhin aufgrund einer positiven Begutachtung die Fahrerlaubnis erteilt wird, rechtfertigt die Rücknahme dieser Fahrerlaubnis, da der Betroffene seiner Mitwirkungspflicht zur Ausräumung der Zweifel nicht nachgekommen ist.VG Sigmaringen 4 K 1374/06 vom 10.07.2007 (http://fahrerlaubnisrecht.de/Urteile%20Verfahren/Urteil%20%20VG%20Siegmaringen%20-%204%20K%201374-06%20-%2010.07.2007.htm)
Mein lieber Mann, das war aber auch ein Kandidat.
Ich denke wenn jemand, sagen wir mal kurz vor der Mpu ohne Führerschein erwischt wird, dann Mpu positiv macht, die Führerscheinstelle mit sich reden lässt und keine erneute Mpu verlangt.
Guckt doch hier im andern thread, Admin hats schon beantwortet EU-Führerschein ist gültig auch nach 2009. In manchen Bundesländern wird rumgezickt wie ich das hier wohl mitbekomenn habe z.B. Bayern, BW und NRW. Aber ansonsten gilt der Führerschein. Und wenn man mit einem EU-Führerschein erneut auffällig wurde und doch MPU machen muß, kann man nach §28 Abs 5Fev Antrag stellen, auf Wiedererteilung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis gebrauch zu machen" . Das bezieht sich aber darauf, falls man mit EU-Führerschein erneut auffällig wurde. Eine MPU ist aber auch dan fällig. Ein neues Dokument im Ausland ausgestellt gilt allerdings nicht als Wiedererteilung, nur wenn ein FS neu erworben wurde, in dem Fall müßte man das Land wechseln oder hier MPU machen und Antrag nach oben gesagtem stellen. Dann müßte man aber sicher sein, daß man auch in dem Mitgliedsstaat einen neuen ausgestellt bekommt, also neu anmelden usw., ansonsten umschreiben lassen und normaler Antrag auf Wiedererteilung. Aber jeder, der seinen Führerschein NEU MACHTim EU-Ausland hat das Recht auch hier damit zu fahren und muß weiterhin anerkannt werden, auch nach 2009, warscheinlich bleibt bis 2013 noch alles beim alten.
Huch, das hatte ich doch woandes geantwortet, da gings um die EU-Führerscheinem, wieso steht dsa denn jetzt hier?
Falls ich ein Negatives Gutachten bekomme, werde ich auf alle Fälle mein Schein in CZ machen....Deutschland will es so...
Falls ich ein Negatives Gutachten bekomme, werde ich auf alle Fälle mein Schein in CZ machen....Deutschland will es so...
viel spaß bei der erneuten anzeige wegen fahren ohne fs ;)
ich habe meine mpu beim zweiten anlauf gemeistert, wegen 14 aktenkundigen verkehrsstraftaten. die letzte 2 jahre vor der zweiten mpu. jeder der die mpu nicht schafft sollte auch nicht ans steuer eines pkw losgelassen werden!
worms112
28.03.2011, 22:20
viel spaß bei der erneuten anzeige wegen fahren ohne fs
ich habe meine mpu beim zweiten anlauf gemeistert, wegen 14 aktenkundigen verkehrsstraftaten. die letzte 2 jahre vor der zweiten mpu. jeder der die mpu nicht schafft sollte auch nicht ans steuer eines pkw losgelassen werden!
Wie denn jetzt darf man FSS im Ausland machen oder nicht und welche voraussetzungen muss man haben ?????????