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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vom Ausland aus die Führerscheinakte........


Rolrick
16.03.2010, 18:08
Hoi zame,

ich will erstmal ein Hallo loswerden. :wink:

Ich wohne seit 2005 (NUR noch) in der Schweiz und das wird auch noch eine ganze Weile so bleiben. Habe also keinen WS in D. 12/2004 hatte ich in CZ die Klasse B absolviert. Der Zoll machte damals eine Info an meine ehemalige FSST, nachdem die mich im ZUG durchsuchten. Die hatten nix gefunden. Aber so ist das eben. Egal. Kurze Zeit später hatte ich dann auch die FSST am Hals. Leztendlich ist eine NU dabei raus gekommen.
Den CZ-FS hatte ich dann hier in CH in einen CH-FS getauscht. Vorschrift.

So und nun gleich zu meiner Frage.
Da ich ja in D keinen WS mehr habe ist doch eigentlich jede FSST für mich zuständig, oder?
Ich will ja auch wieder einmal in D fahren dürfen, jedoch ist das mit der NU dabei nicht so gut. Also habe ich mich eigentlich damit abgefunden einen MPU zu absolvieren. Es soll Ratsam sein das man vorher die Führerscheinakte sichtet um "überflüssiges" auszumustern.
Wie kann ich das jetzt anstellen? Ich hatte mir gedacht das ich mir eine FSST nahe Singen suche da da die Grenznähe gegeben ist.
Muss ich jetzt erst mit den Zug oder was auch immer erst zu meiner letzten FSST fahren und dort Einsicht nehmen um dann zu veranlassen das meine Akte nach Singen kommt?

FG

Say
16.03.2010, 18:43
Wenn du in der Schweiz wohnst und dort eine gültige Fahrerlaubnis hast dann darfst du auch in Deutschland damit fahren. Ausnahme wäre nur wenn hier noch eine Sperrfrist oder ein Fahrverbot gegen dich vorliegt. Du kannst dir die MPU also sparen.:)

Rolrick
16.03.2010, 18:53
Wenn du in der Schweiz wohnst und dort eine gültige Fahrerlaubnis hast dann darfst du auch in Deutschland damit fahren. Ausnahme wäre nur wenn hier noch eine Sperrfrist oder ein Fahrverbot gegen dich vorliegt. Du kannst dir die MPU also sparen.:)

Oh wie gerne würde ich dir das glauben. Ehrlich.
Aber auf meinen ehemaligen CZ-FS ist eine NU im KBA-Auszug. Jetzt habe ich ja den CH-FS und der basiert doch auf dem ehemaligen CZ-FS.
Mein RA meinte auch ich kann fahren da ja die NU nur für den CZ-FS ist und nicht auf den CH-FS. Warum glaub ich den jetzt das nicht so richtig? :gruebel:
Aber ich habe überhaupt keinen Bock auch nur einen Rappen ähhhh Cent den Dt. Behörden in Form von Busse oder ähnlichen in den Rachen zu schieben.

Dabei darf ja auch nicht vergessen werden das die Schweiz nichts mit dem EGH-Urteilen zu tun hat.

PS: Sperrfrist bestand nicht mehr.

Say
16.03.2010, 19:10
Deine CZ Erlaubnis spielt gar keine Geige mehr. Du bist ordentlicher Bürger der Schweiz, die befunden hat das du würdig bist einen Führerschein zu besitzen. So lange du da wohnst und hier nur als Gast fährst geht das völlig in Ordnung. Solltest du aber wieder zurück ziehen, bevor das von damals verjährt ist, dann kommt eine MPU auf dich zu. Da du ja dann wieder einen deutschen Schein bräuchtest.

Rolrick
16.03.2010, 20:50
Solltest du aber wieder zurück ziehen, bevor das von damals verjährt ist, dann kommt eine MPU auf dich zu. Da du ja dann wieder einen deutschen Schein bräuchtest.

Nun, da hab ich mir schon meine Gedanken gemacht. Meine Fa. hat viel Auslandseinsätze am laufen, da werde ich entweder in Frankreich oder Italien eine Umschreibung machen wenns den mal soweit ist.

Aber ich habe mal mein KBA angehängt, wie kannst du dir so sicher sein das mir nix passiert wenn ich in D fahre und "erwischt" werde?

PS: Eigentlich wären meine 15 Jahre mal 2014 Geschichte gewesen, aber weil sich die NU Ausstellung (2005) Rechtskraft (2009) so lange hinzog und zum "Neueintrag" im KBA führte ist es jetzt aktuell eben erst 2024!!!

Ich glaub da gibts mich nicht mehr.

Say
16.03.2010, 21:10
Hast du mal genau gelesen was da steht? Da steht ..... dem Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis. Zu der Zeit warst du sicherlich noch in Deutschland angemeldet. Damit warst du Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis.
Jetzt aber wohnst du in der Schweiz, also besitzt du eine keine ausländische Fahrerlaubnis mehr. Sondern die dort inländische.

Außerdem steht da auch noch EU - Richtlinie, auch das betrifft dich aber nicht.

Rolrick
17.03.2010, 23:58
Und was meinst du zu den § 29 FeV?
Könnten die mir mit den kommen?