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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hallo und ich hoffe auf Hilfe, bitte


jecki007
06.04.2010, 23:35
Hallo,

Zur Person:

- 20 Jahre alt
- B Führerschein schon seit 2 Jahren
- Wohnort: Niedersachsen


Info:

Ich bin einmal ein Motorrad (34PS) gefahren, dabei habe ich aber leider keine gültige Fahrerlaubnis (kein Führerschein) und habe einen Unfall gehabt. Darauf hin bekam ich einen Strafbefehl:

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Durch die Tat ist die Verhängung eines Fahrverbots geboten (3 Monate). + Geldstrafe
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Das ist alles schon abgeschlossen bzw. diese 3 Monate sind um.

Jetzt der zweite Fall:
Ich habe A (beschränkt) Theorieprüfung bestanden und habe bereits paar Fahrstunden genommen und die Praktischeprüfung ist laut Fahrlehrer in ca. 2Wochen.

Ich bin, um zu sehen, wie sich mein neues Motorrad (auch 34ps, gedrosselt) anfühlt, kurze Strecke gefahren und dabei wohl ein Auto überholt, wo aber ein Überholverbot war.

Daraufhin hat mich die Polizei angehalten. (Erst war es wohl ein Zivilwagen, wo ein Beamter ausstieg, habe ich aber nicht sofort erkannt und einfach weiter gefahren (paar Kilometer) dann tauchte aber ein Polizeiauto und daraufhin habe ich angehalten.

Was erwartet mich jetzt genau? - Muss ich den "Idiotentest" machen?

Kann ich mein Führerschein zu Ende machen? Also die Prüfung jetzt fertig machen, sodass jetzt nicht alles umsonst war mit der Theorie und Fahrstunden.

Vielen Dank im Voraus

LG

Say
07.04.2010, 00:52
Wenn ich richtig verstanden hab, ist die 1 Tat noch keine 2 Jahre her und wurde als Ordnungswidrigkeit abgetan. Das heißt die Sache ist noch in den Akten. Jetzt hast du zum 2 mal bewiesen, das du dich nicht unbedingt an Gesetze hältst. Es liegt jetzt in der Entscheidung der Führerscheinstelle ob sie dich zu einer MPU schicken, oder nicht.

Die Führerscheinstelle an sich wird erst eingreifen wenn ihr die Tat bekannt wird. Meistens ist das dann wenn du rechtskräftig verurteilt wurdest. Wenn du also Glück hast wissen die noch nichts davon und du kannst deine Prüfung machen. Haben die irgendwie davon erfahren, dann werden sie dich erst zu den Prüfungen zulassen wenn die Sache abgeschlossen ist.

Theoretische Prüfung und schon abgeleistete Fahrstunden verfallen erst nach einem Jahr.

jecki007
08.04.2010, 00:06
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Jup genau, die erste Tat wurde vor ca. 9 Monate begangen.

Wenn ich jetzt die Prüfung schaffe, wie wird es dann behandelt? Wird aus der Sperrzeit ein Fahrverbot? Blicke da irgendwie nicht durch.

Say
08.04.2010, 01:32
Sperrfrist ist Sperrfrist, die bleibt bestehen und so lange wirst du dich mindestens nicht mehr auf deutschen Straßen bewegen.

jecki007
13.04.2010, 11:28
Ich habe jetzt Brief von Polizei erhalten.

Da steht bei "Kurze Sachverhaltsschilderung zum Tatvorwurf":

Sie führten ein Kraftrad im öffentlichen Verkehrsraum, obwohl Sie nicht im Besitz der erforderlichen Fahrererlaubnisklasse A sind. Dabei überholten Sie im Überholverbot (VZ. 276) einen anderen PKW und missachteten mehrfach die Haltezeichen der Polizeibeamten.

Jetzt wird mir Gelegenheit gegeben, ein Fragebogen auszufüllen oder eben ein Termin zu machen.

Was sollte ich jetzt am besten machen? Ein Anwalt bringt mir sicher nichts oder?

Say
13.04.2010, 15:21
Bei der Polizei machst du gar keine Angaben außer deinen Personalien. Die sollen selbst ermitteln. Die Fakten liegen auf dem Tisch, daran ändern jetzt auch ein " Es tut mir ja alles so leid" nichts mehr. Auch gibt es einem Anwalt mehr Spielraum, solltest du später noch einen einschalten wollen. Momentan brauchst du noch keinen.

jecki007
17.04.2010, 18:02
Grad hat mir meine Fahrschule mitgeteilt, dass die Führerscheinstelle den Prüftermin zurückgezogen hat :(

Schade

Say
17.04.2010, 19:11
Lass dir die Fahrstunden die du bisher hattest auf alle Fälle schriftlich bestätigen.

jecki007
17.04.2010, 19:55
Jup habe schon bzw. die Rechnung, da stehen alle Fahrstunden drin, ich denke das reicht aus.

Ich habe nur angst, dass die mir Sperre über 1 Jahr machen, dann sind diese Stunden sowie die Theorieprüfung hin oder?

Say
17.04.2010, 20:10
Ich glaube zwar nicht das es länger als ein Jahr wird, aber wenn dann ist das so.

Die Zeitspanne die zwischen den beiden Prüfungsteilen liegt, darf jedoch nicht länger als ein Jahr sein, da sonst die Gültigkeit der theoretischen Prüfung verloren geht und die Prüfung mit den dazu gehörigen theoretischen Unterrichtsstunden neu absolviert werden muss.