Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Interessantes Urteil
Im "Hamburger Abendblatt" hab ich einen interessanten Artikel gefunden:
Stuttgart- Auch wenn ein Autofahrer durch die Einnahme von Alkohol und Tabletten erheblich den Verkehr gefährdet, muss er nicht immer mit einem Fahrverbot rechnen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bernkastel-Kues hervor. Wenn der Beschuldigte nach der Tat vier Monate ohne Beanstandung Auto fahre, weil die Behörden sich mit der Einziehung seines FS Zeit ließen, sei ein Fahrverbot nicht mehr ohne weiters zu rechtfertigen (Az.: 8Gs241/05).
Im entschiedenen Fall war ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn geraten. Er streifte ein entgegenkommendes Auto und verursachte fast eine Frontalkollision. Eine Blutprobe ergab bei dem Fahrer 0,63 Prom. Alkohol, außerdem hatte er Beruhigungsmittel geschluckt. Erst nach 4 Monaten, als alle Gutachten vorlagen, beantragte die StAw. ein vorläufiges Fahrverbot.
Das war allerdings zu spät, befanden die Richter: Es müsse bei der Entscheidung berücksichtigt werden, dass der Mann seither ohne Beanstandung Auto gefahren sei. Mildernd wirke sich zudem aus, dass er Medikamente eingenommen habe, weil sein Vater kurz vorher gestorben sei. (gms)
Das nenne ich "Freiheit der Gerichtsbarkeit" !!;)
elogio do deus
23.11.2006, 14:22
Interessanter Ansatz!
Ich weiss nicht mehr wo ich es herhabe und ob es funktioniert.
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Zitat:
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"Das mit der MPU ist eigentlich nur beim alkoholisierten Kraftfahrer angezeigt im Hinblick auf § 13 Nr.2 c) FeV, da die Straßenverkehrsbehörde bei über 1,6 Promille verpflichtet ist, eine MPU anzuordnen. Die kann man vermeiden, wenn man weiß, wie es geht!
Die Regelstrafe unterhalb 2,0 Promille beim Ersttäter sind 35 Tagessätze (Monatsnettogehalt/30 * 35) sowie 9-10 Monate Fahrerlaubnisentzug je nach Bundesland (drüber entsprechend höher, aber vom weiteren Ablauf gleich). Der Alkoholtäter hatte bereits am Vorfallstag den Führerschein beschlagnahmt erhalten. Der Beschlagnahme widerspricht man, eine freiwillige Herausgabe widerruft man. Dann ergeht ein Gerichtsbeschluss gemäß § 111a StPO (vorläufige Fahrerlaubnisentziehung), der grundsätzlich bis zum Hauptverhandlungstag Gültigkeit hat. Sodann zählt die Regelsperrfrist ab dem Beschlagnahmetag, also dem Tattag. Den Delinquenten schickt man zum Arzt zwecks Erstellung eines Blutbildes, um die Leberwerte abzuklären. Sind die ok, schickt man ihn möglichst bald zu einem Aufbauseminar (Mainz77, ivt-hö, je nach Promillezahl). Das dauert so ca. 1 bis 4 Monate (s.o.) Man zögert das Verfahren raus bis zum Ablauf der zu erwartenden Sperrfrist. Dann lässt man eine strafrechtliche Hauptverhandlung zu. Da die zu verhängende Sperrfrist bereits abgelaufen ist, wird der Beschluss gem. § 111a StPO aufgehoben, der Delinquent erhält vom Strafrichter den Führerschein zurück und darf sofort wieder Auto fahren. Hat man sodann ein Strafurteil, in dem mit ausreichender Begründung steht, dass das Strafgericht zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung keine Eignungszweifel hat und deshalb von fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen (§§ 69, 69a StGB) Abstand nimmt, ist die Straßenverkehrsbehörde daran gebunden und kann keine MPU, selbst bei einer Tatzeit-BAK von über 1,6 Promille, mehr anordnen. Voraussetzung ist aber wie gesagt, dass das Strafurteil ausreichende Gründe benennt. Die Gerichte in meinem Einzugsbereich haben es hier gern, wenn der Verteidiger den entsprechenden Urteilspassus vorformuliert und mit in die Hauptverhandlung bringt. Die dauert dann in der Regel auch nicht länger als 5 Minuten. Das alles und insbesondere der Weg dorthin ist hier nur kurz angerissen und in Wirklichkeit kompliziert, nur wenn man einmal weiß wie das geht, vom Ergebnis her kein Problem. Das Aufbauseminar hat noch den weiteren Vorteil, dass sich die Sperrfrist bei erfolgreichem Ausgang - diesen immer unterstellt! - um 1 - 3 Monate verkürzt (in K, BN, KO, AC, D, HA und Umgebung regelmäßig 2 Monate).
Deshalb immer wieder der Hinweis: Am besten noch am Vorfallstag ab zu einem verkehrsrechtlich versierten Anwalt! Rechtsschutz oder ADAC befragen, die kennen entsprechende Kollegen. Der "Feld- Wald- und Wiesen-Kollege" kann in der Regel in solchen Fällen nicht zweckentsprechend helfen. Es wird immer auf 35 Tagessätze und 9-10 Monate und sodann ggf. auf MPU hinauslaufen. Aus Anwaltsicht ist es zunächst schwer, den Leuten die Notwendigkeit des Hinauszögerns klarzumachen, da sie ja so schnell wie möglich den Lappen wieder haben wollen. Glücklich sind sie jedoch schon, wenn sie vom Aufbauseminar wieder kommen und berichten, dass 90 % der Leute dort auf Anraten eines Anwaltes einen MPU-Vorbereitungskurs absolvieren, da der Anwalt gesagt habe, um die MPU komme man ohnehin nicht herum. Richtig fröhlich werden sie am Hauptverhandlungstag, wenn sie im Gegensatz zu 90 % ihrer Leidensgenossen nach 5 Minuten sofort wieder fahren dürfen ohne weitere Komplikationen in der Zukunft.
So was geht selbstverständlich auch beim alkoholisierten Fahrradfahrer, da auch hier die FeV gilt. In den meisten Fällen wird - jedenfalls in NRW - keine MPU angeordnet. Aber man weiß ja nie. Klappt das mit der MPU nicht beim ersten Mal, kann man erst 1 Jahr später wieder antreten und der Lappen ist etwa 3 Monate nach Anordnung der MPU weg. Statistisch fällt die Mehrheit der Probanten in NRW 2-mal durch. Ist der Lappen länger als 2 Jahre am Stück weg, kann man ihn ganz neu machen und hat bereits mehrere tausend € für die MPU-Versuche hingeblättert. Fällt man einmal durch, wird es beim nächsten Mal auf Grund der Bekanntheit des Durchfallens nur schwerer. Deswegen heißt die Devise: Frühzeitig MPU vermeiden, agieren, nicht reagieren. Und zuvor: guten Anwalt nehmen, ohne den wird das gar nix!"
Zitat Ende
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Versuch wäre es wert gewesen.
edd
Ich habe mich an die Gegebenheiten angelehnt, und hätte nach gut 8 Monaten wieder Fahren dürfen.
Auf Grund meiner versemmelten 1. MPU (völlig unvorbereitet), hat es dann doch die Anfangs angesetzten 11 Monate gedauert. Ich bin im nachhinein nicht traurig deswegen...
elogio do deus
23.11.2006, 15:17
Wenn ich das richtig verstanden habe, käme man so um die MPU herum.
An der Dauer der Sperre ändert es vorderhand mal nichts.
Liest sich sehr konstruiert; für mich aber vorstellbar.
edd
Und wem sollten solche "Spielchen" etwas bringen?
Zeitlich und finanziell kommt das sicher aufs Gleiche raus.
Fazit: Du hast nichts dazugelernt, und Anwälte gut verdient. Was soll das also bringen??
elogio do deus
23.11.2006, 15:43
Wem das was bringen sollte?
Na denjenigen, die keine MPU machen möchten, aus welchen Gründen auch immer.
Als "Spielchen" würde ich es auch nicht unbedingt bezeichnen; wenn der Gesetzgeber es zulässt, warum nicht.
edd
so einfach ist es ja nun auch nicht da der Staatsanwalt einer Sperrfristverkürzung erst mal zustimmen muß und genau das kann er ja gar nicht wenn noch keine Sperrfrist ausgesprochen wurde und es sich um ein schwebendes Verfahren handelt.
Say
Elogius ,das ist ja ein Prolem von mir meine TF war am 16.06. 2006 .
Die Gerichtsverhandlung ist aber erst am 11.12. 2006 .
Aus den dir bekannten Gründen könnte ich diese nochmal hinaus ziehen .
Vielleicht bis März 2007 . Aber meinst du ,das bringe mir was ?
LG B.
Hallo Bata;
im Zweifel bringt Dir das überhaupt nichts!!
Viele Grüße, Flori
elogio do deus
27.11.2006, 08:22
Hai Bata
Frag einen Rechtsanwalt, der sich in der Materie auskennt.
Ich gebe auch nur das weiter, was ich so mitbekommen habe.
edd
ich kann mich noch an einen User hier erinnern bei dem es genauso oder ähnlich komplett geklappt hat.....obwohl er davor von vielen hier gewarnt wurde...
der mann hatte halt nen sauguten rechts"verdreher" ;)
und flori: ich sehe die mpu für mich persönlich auch nicht so negativ...hat viel bewirkt aber ungerecht in einigen fällen find ich immernoch....
vor allem da die ganze sache dann auch noch 10 jahre in der Fsakte is:@
mit Gerechtigkeit oder "bestrafung auf dem fuß" hat das manchmal ganz wenig zu tun:(
elogio do deus
29.11.2006, 14:18
Es gibt bei dem Versuch ja auch nichts zu verlieren.
Wäre ich rechtzeitig informiert gewesen, hätte ich es versucht.
edd
Mainzelmännchen
04.04.2007, 18:26
Hab mich da mal schlau gemacht... So einfach ist es nicht:
Es gab vor ein paar Jahren mal Unmut bei den Richtern, weil es im Prinzip im Belieben der GA liegt, wie lange jemand ohne FS ist.
Die Richter haben da ihre Kompetenz verletzt gesehen.
Letztendlich läuft dieses procedere darauf hinaus, mittels eines Gutachters im Prozess den Richter davon zu überzeugen, dass die Zweifel an der Ungeeignetheit ausgeräumt sind. Das ist aber nichts anderes, als eine MPU im Prozess. Nur, wenn das ausführlichst begründet ist, wird die MPU überflüssig.
Ganz zu schweigen davon, dass da nicht alle Richter mitspielen würden.
Vorteilhaft ist das aber aus einem anderen Grund: Wenn es im Prozess den Führerschein zurück gibt, weil schon 8 Monate inkl. Mainz 77 rum sind, dann bekommt die Fsst erst einige Wochen später Wind davon, setzt wie bei den Radfahrern ne Frist zur Beibringung des GA und in der Zeit hat man den FS, aber man kann sich weiter auf die MPU vorbereiten und dann 1 Jahr kt oder AB nachweisen.
Also die Wahrscheinlichkeit zu bestehen noch erhöhen.
Kann aber auch ins Auge gehen, wenn der Richter denkt, weil man rauszögert sei vielleicht eine längere Sperre geboten. Eine bekannte Rapperin aus Frankfurt hat das offensichtlich probiert mit dem rauszögern, die hat ne überdurchschnittlich lange Sperre bekommen.
Der sauberste Weg ist es Reue zu zeigen und sich auf die MPU vorzubereiten.
In 90% der Fälle dürfte das der schnellste Weg zum Führerschein sein.
Grüße