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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis


gugger
12.12.2006, 21:06
Hallo zusammen,

ich muss eine MPU machen wegen 2 Strafbefehlen.

1. Trunkenheitsfahrt 1,29 Promille mit Unfall
2. § 21 Abs.1 Nr.1 Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Französischer Führerschein war vorhanden jedoch die deutsche Fahrerlaubnis war wegen Delikt1 eingezogen)

Also wegen Punkten.

Im Vorgespräch kam die Frage auf warum ich denke das das Fahren ohne Fahrerlaubnis das am härtesten bestrafte Vergehen ist.

Die Frage kam überraschend und von meiner Seite kam nur die Antwort weil wenn es 30 € Strafe wären wohl fast nur noch alle ohne Fahrerlaubnis fahren würden.

Was denkt ihr ?

Gruß
Gugger

TM
12.12.2006, 22:12
?????genauer bitte



Gruss TM

Florist
12.12.2006, 23:06
Hallo gugger;

wenn es 30 € Strafe wären wohl fast nur noch alle ohne Fahrerlaubnis fahren würden.
Mit der Antwort liegst Du sicher nicht falsch!
Ob er das so hören wollte wage ich zu bezweifeln...;)

Viele Grüße, Flori :)

biene
12.12.2006, 23:41
Hallo Gugger,

das ist ein Thema für unseren Foppel- er wird Dir ganz sicher die richtige Antwort darauf geben können!;)

Was ich auch bis vor kurzem nicht wußte (und was Foppel mir dann erklärt hat) war folgendes:
Das "Klientel" Trunkenheits- oder Drogenfahrt kann anhand von SHG oder z.B. nachgewiesener Abstinenz besser nachweisen, daß derjenige sich mit seinem Delikt auseinandergesetzt hat- Punktetäter hätten da wohl mehr Schwierigkeiten.
Aber ich denke, wie oben erwähnt- unser Foppel wird Dir das richtig und gut erklären können, denn ich komme aus der "Alk- Linie".

Wie auch immer- zu schaffen ist es ganz sicher und hier wird Dir bestens geholfen!

Say
12.12.2006, 23:59
Hier sind wohl beide Fraktionen gefragt da in der MPU wohl beides zur Sprache kommen wird.

Im Vorgespräch kam die Frage auf warum ich denke das das Fahren ohne Fahrerlaubnis das am härtesten bestrafte Vergehen ist.

Die Frage kam überraschend und von meiner Seite kam nur die Antwort weil wenn es 30 € Strafe wären wohl fast nur noch alle ohne Fahrerlaubnis fahren würden.

Was denkt ihr ?


Weil du dich damit über Regeln hinweg setzt die zum Schutz der Allgemeinheit aufgestellt wurden?

ich sag das mal einfach so lapidar dahin

Say

samuel
13.12.2006, 00:04
Hallo zusammen,

ich muss eine MPU machen wegen 2 Strafbefehlen.

1. Trunkenheitsfahrt 1,29 Promille mit Unfall
2. § 21 Abs.1 Nr.1 Fahren ohne Fahrerlaubnis ( Französischer Führerschein war vorhanden jedoch die deutsche Fahrerlaubnis war wegen Delikt1 eingezogen)

Also wegen Punkten.

Im Vorgespräch kam die Frage auf warum ich denke das das Fahren ohne Fahrerlaubnis das am härtesten bestrafte Vergehen ist.

Die Frage kam überraschend und von meiner Seite kam nur die Antwort weil wenn es 30 € Strafe wären wohl fast nur noch alle ohne Fahrerlaubnis fahren würden.

Was denkt ihr ?

Gruß
Gugger


Waren die 1,29% nur das Sahnehäubchen zu noch mehr Delikten oder wie kommst Du auf die Punkte?

Samuel

gugger
13.12.2006, 14:54
heute auch,ich check das einmal ab hier http://www.kba.de/,es waren nur die 2 delikte.

samuel
13.12.2006, 22:54
2 Delikte.

Also einmal hast Du, unter Alkohol, aktenkundig am Straßenverkehr teilgenommen und als die Behörde meinte, daß das pfui wäre, hat es Dich nicht gekümmert.

Also was passiert ist wissen wir, nun zum 2. Teil, warum?

Warum hat es Dich nicht gejuckt, als Dir der Schein entzogen wurde?

Samuel

gugger
12.01.2007, 19:32
habe ich heute bekommen. Die 2 erwähnten Delikte sind darin enthalten,mehr nicht.
Bei der Alkoholfahrt wurde der Führerschein beschlagnahmt, dadurch gab/gibt es bekanntlich keine Punkte, bei der Fahrt ohne Fahrerlaubnis gab es 6 Punkte, also die MPU ist dann wohl definitief nicht wegen Punkte sondern wegen den beiden schweren Verstößen, oder?
Jetzt frage ich mich natürlich wollte mich die Psychologin im Vorgespräch verarschen, weil sie gemeint hatte ich müsste MPU wegen Punkte machen, mich motovieren es selber herauszufinden oder das ich zu einem Anwalt gehe weil das ganze ein Fehler ist oder weshalb? Oder war sie zu oberflächlich beim Durchblättern meiner Führerscheinakte.

Eigentlich ist das auch egal, ich mache die MPU so oder so, unabhängig vom Ergebnis sehe ich das mittlerweile so das ich auch für mich persönlich weiterkomme. Selbst bei Jahrelanger Vorbereitung hängt sie dann letztendlich von der Tagesform von mir und des GA ab.

Bleibt das Nachsuchen nach der Richtigen Antwort auf die Frage, warum das fahren ohne Fahrelaubnis das zum höchst bestrafte Vergehen im Straßenverkehrsrecht gehört.Was beabsichtigte die Psychologin damit Wollte sie mir vielleicht auch nur ein Denkanstoß, ein Tip geben aus welcher Richtung ich darüber nachdenken sollte? Bewußt war mir die schwere des Verbrechens jedenfalls zu dem Zeitpunkt der Tat sicher nicht.