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#1
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2007 wurde ich wegen 1,3 kg marihuana besitz und handel innerhalb von 3 jahren zu zwei jahren haft verurteilt. davon habe ich 4 monate in u-haft und 8 monate im freigang verbüßt. 1 jahr wurde zur bewährung ausgesetzt. über meinen konsum wurde im urteil festgestellt - gelegentlich, ohne beeinträchtigung der sozialen, beruflichen oder familiären situation. seit 2007 rauche ich NICHTS!!! ich wurde niemals in verbindung mit führen eines kfz unter marihuana einfluss gebracht! ab mitte 2008 arbeite ich wieder als fahrlehrerin. am 14. Juli 2010 erhielt ich post vom LRA - beim gespräch mit der sachbearbeiterin wurden mir folgende auflagen erteilt. 3 screenings, beibringung eines psychologischen beratungsgesprächs, ob ein mpu erfolg haben würde, und eine mpu ende des jahres 2010. die mpu frage zur abklärung über die eingung zum führen von kfz macht mir keine sorgen, bin schwerst geläutert!!! ebenso die screenings sind einwandfrei! kann mir bitte jemand raten, wie die frage der verantwortung geklärt wird? freue mich über jeglichen rat. vielen dank im voraus!
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#2
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Zitat:
von meiner seite aus- kann ich dir "nur" soviel sagen,das du im allgemeinen (fast immer) an dem gemessen/begutachtet wirst was du "Getan" hast,etwas anderes weiss man ja bis dato nicht von dir. bzw, deine heutige einstellung dazu,und deine "Zuverlässigkeit" musst du nun unter beweiss stellen,seis in der "Praxis" oder bei mündlichen gesprächen, mit den jeweiligen Anlaufstellen was dieses Thema betrifft. das weisst du ja, oder habe ich dein anliegen,bzw, frage falsch interpretiert?
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Gruß Bordeaux Wenn Du "ganz unten" bist, dann helf dir selber! Weil nicht jeder hilft dir genau dann wenn du Hilfe brauchst... |
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#3
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Naja ich denke mal, das hängt jetzt davon ab unter welchem Gesichtspunkt die MPU abläuft oder?
Du bist ja Fahrlehrerin... d.h. du bist für sehr viele Menschenleben verantwortlich und wirkst als Vorbild. Da wird das vielleicht noch etwas anders betrachtet, als bei jemand "normalem". Verantwortung beweisen... wo fängt das an, eigentlich bei einem selbst. Damit, dass du die Strafe abgebüßt hast, hast du Verantwortung für deine Taten übernommen. Mit Drogenberatung, SHG etc. könnte man das ganze Unterstützen, wie eben bei jeder MPU. Du nimmst keine Drogen mehr, du hast einen Job, du übernimmst damit Verantwortung für dein Leben. Wie gesagt, du könntest dich hier ganz normal auf eine MPU vorbereiten, wie jeder andere... außer sie findet unter einem anderen Gesichtspunkt aufgrund deines Berufes statt? |
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#4
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Zitat:
@mundprovokanta könntest ja mal zu nem "guten" Verkehrspsychologen gehn,der kann dir bstimmt besser helfen als "Ex-süchtige" in der SHG... iss mein vorschlag....kostet zwar,aber da biste besser aufgehoben....
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Gruß Bordeaux Wenn Du "ganz unten" bist, dann helf dir selber! Weil nicht jeder hilft dir genau dann wenn du Hilfe brauchst... |
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#5
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Versteh ich in dem Fall nicht... sie hat doch wie jeder andere hier aus bestimmten Gründen konsumiert, und es sind doch bei weitem nicht alle hier abhängig gewesen? Für sie persönlich ist eine Drogenberatung/SHG genauso nützlich wie der Verkehrspsychologe... es geht doch so oder so darum, sich Hilfe geholt zu haben, um den Zusammenhang Drogen - Problem näher zu beleuchten...
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#6
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Zitat:
in ihrem urteil steht drin..bla bla d,h,..keine vorhandene/oder neigung zur sucht.. d, h sie war weder süchtig noch sonst was.. bedeutet sie hat in der SHG. "eigentl" meiner meinung nix verloren, außer sie will sich das aus lust und intresse mal anschauen. Eher wäre ratsam sie geht (wie gesagt) zu nem VP,und evtl. nem einzelgeschpräch bei der drobse. viel wichtiger sind aber auch zukünftige Sozialprognosen im allgemeinen und da hilft der Bewährungshelfer sehr....!!!! sie war immerhin im zuchthaus,und ist nun vorbestraft.
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Gruß Bordeaux Wenn Du "ganz unten" bist, dann helf dir selber! Weil nicht jeder hilft dir genau dann wenn du Hilfe brauchst... |
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