|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo Leute!
so, nun meine Geschichte zur 3. (!!!) MPU: Nachdem mich die AVUS München abgelehnt hat (nach 2 mal neg., angeblich wäre der Erfolgsdruck zu gross für beide Seiten - ich lach mich tot) war die Frage angesagt: Was nun!! Hier im Forum stieß ich dann auf die Alternative: MPU GmbH in Stuttgart. Warum? Weil dort der beratende Psycho auch der begutachtende Psycho sein darf. Eine seehr interessante Alternative. Dachte ich. Also: Anrufen, Termin, alles klar. Termin: Beratung 19.10. MPU 20.10. Mit Train nach S. und dann: Fehler, der Beratende ist nicht der Begutachtende. Organisationsfehler. 1000x um Entschuldigung gebeten. OK, dachte ich, sch... dr... 15.30 Uhr Beratung: O-Ton "So wird das morgen nicht mit der MPU! Bei mir wären Sie jetzt negativ." Deadline. Ich fragte: "Leute, was mach ich falsch??? Ich trinke nichts mehr, meine Einstellung hat sich grundlegend geändert!" Am Ende des Gesprächs (es dauerte ca. 1,5 h) meinet die Dame dann:"Ich merk schon, Sie haben eine gute Auffassung. Sie drücken sich nur falsch aus. Und das macht verdächtig." Letztendlich gab Sie mir für die bevorstehende Hotelnacht ein paar Hausaufgaben. Wohlgemerkt: Ich hab drauf bestanden, an nächsten Tag meine MPU abzuhalten. Man ist ja von sich überzeugt. Nächster Tag 20.10.: Ich war the first, 9.00 Uhr. Was soll ich sagen, einfach klasse der Psycho. Bei Mißverständnissen nachgehakt. Einfach super. Positiv, in jeder Hinsicht. Da ich NICHTS anderes in Stuttgart sagte als in München bei der AVUS, finde ich das schon sehr merkwürdig, wie verschieden hier die einzelnen Institutionen die Aussagen von uns "Schwerverbrechern" interpretieren. Also mein Fazit: Leute, geht alle nach Stuttgart zur MPU GmbH. Dort wird man als Mensch behandelt. ABER: Ohne sich einen Kopf über sein Fehlverhalten gemacht zu haben, wird man es dort auch nicht schaffen. Das ist sicher. Jetzt warte ich nur noch das Gutachten ab, und dann gehts los zur Fahrschule nach fast 5 Years. Zeit wirds auch mal wieder... Grüße vom noch zufusslaufer |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Herzlichen Glückwunsch
Gruß Gitte |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Hallo, Zufusslaufer,
MPU GmbH in Stuttgart (überhaupt alle GmbH-Stellen) ist/sind gut. Irrtum aber, dass der beratende Psychologe auch der begutachtende sein darf. War nie und wird auch nie so sein. Becki |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Liebe Becki
ich möchte dich ermutigen, allen MPU-Kandidaten diesen Weg des Berater=Begutachter weiter zu empfehlen. Dein Irrtum läßt andere Kandidaten in die Irre führen. Es gibt kein Gesetz dafür, daß dies verboten sei. Der TÜV tut dies mit Vorliebe kund, denn würde der Berater positiv bewerten, wäre es ja äußerst widersprüchlich wenn er seinen Erstkandidaten danach wie üblich durchfallen läßt. Der TÜV gibt im Beratungsgespräch bevorzugt positiv. Warum? Sonst würde man ja beim TÜV nicht die MPU machen. Es wird zum Stopfen der Geldmühle natürlich die Behauptung aufgestellt, der Kandidat könne ja befangen sein. Also ehrlich, mein Mann ging mit einem viel unbefangerenem Gefühl zur MPU, da er seinen Begutachter durch die Beratung ja schon kannte. Solltest du ebenfalls daran interessiert sein. Mein Mann war auch bei der MPU-GmbH in Stuttgart Gruß Gitte |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Hallo Gitte
dann sei froh dass Dein Mann beim gleichen Begutachter war. In der Regel darf es so nicht sein, so weiß ich es. Und nicht vom TÜV. Zumindest bei der MPUGmbH in Köln ist es mir so dargelegt worden. Gruß Becki |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Hier steht es:
Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung In Abhängigkeit vom jeweiligen Untersuchungsanlass ist festzulegen, welcher Gutachter die Federführung bei der Begutachtung hat. Wer eine Person in einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder in einem Aufbauseminar betreut hat, betreut oder voraussichtlich betreuen wird, darf diese Person nicht untersuchen oder begutachten. Gleiches gilt für Fälle, in denen eine Beratung im Vorfeld der Begutachtung oder eine Verkehrspsychologische Beratung gem. § 4 Abs. 9 StVG stattgefunden hat. Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen [Editiert von Diddi am: Sonntag, Oktober 31, 2004 @ 15:18] |
|
#7
|
|||
|
|||
|
Hallo Becki,
nicht in der Regel darf es nicht so sein, sondern die Regeln werden von den Institutionen selbst festgelegt. Hallo Diddi wo es hier steht, steht was ganz anderes, als es bei dir steht. Wahrscheinlich hast du dich auf eine Internetseite verirrt, wo einzelne Beamte glauben, sie hätten die Gesetzte selbst gemacht. Es handelt sich bei deinem genannten Paragraph nicht um die Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern um die Verkehrsvorschrift „Punktsystem“. § 4 Abs. 9 StVG möchte ich gerne korrigieren. Das Gesetz und nicht ein Beamter besagt: Straßenverkehrsgesetz I. Verkehrsvorschriften § 4 Punktsystem (9) In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Fahrerlaubnisinhaber veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Die Beratung darf nur von einer Person durchgeführt werden, die hierfür amtlich anerkannt ist und folgende Voraussetzungen erfüllt: 1. persönliche Zuverlässigkeit, 2. Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe, 3. Nachweis einer Ausbildung und von Erfahrungen in der Verkehrspsychologie nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe u. Zum besseren Verständnis, was der Beamte dir bewußt verschwiegen hat zum § 4 Abs. 9 und natürlich zu ergänzen ist, und das ist ja wohl sehr wichtig: Absatz 1, das eben nicht gleiches gilt für andere Bereiche, was auch immer du darunter verstanden hast: § 4 Punktsystem (1) Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die in Absatz 3 genannten Maßnahmen (Punktsystem) zu ergreifen. Das Punktsystem findet keine Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer Maßnahmen auf Grund anderer Vorschriften, insbesondere der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1, ergibt. Hier genau aufgeführt, warum ein Berater auch Begutachter sein kann: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) II. Führen von Kraftfahrzeugen 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis § 11 Eignung (2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen. Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung bestehen insbesondere, wenn Tatsachen bekannt werden, die auf eine Erkrankung oder einen Mangel nach Anlage 4 oder 5 hinweisen. Die Behörde bestimmt in der Anordnung auch, ob das Gutachten von einem 1. für die Fragestellung (Absatz 6 Satz 1) zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, 2. Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung, 3. Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", 4. Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Rechtsmedizin" oder 5 . Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, der die Anforderungen nach Anlage 14 erfüllt. erstellt werden soll. Die Behörde kann auch mehrere solcher Anordnungen treffen. Der Facharzt nach Satz 3 Nr. 1 soll nicht zugleich der den Betroffenen behandelnde Arzt sein. Es gibt kein Verbot, keine Bestimmung, lediglich eine Empfehlung, daß es nicht sein soll, aber es sein kann und darf. Im Klartext, keine Institution muß Berater=Begutachter anbieten. Sollten sich mal aber auf den Weg dahin machen, weil meine Schule lehrte, daß eine Beurteilung nur durch viele gezielte Einzelbeobachtungen eine bessere Interpretation zulassen und alles andere Voruteile sind. Psychologen sollten nicht Richter spielen! Gruß Gitte |
|
#8
|
|||
|
|||
|
Gitte,
wir sollten uns über die Interpretation von Richtlinien und Gesetzestexten in diesem Zusammenhang nicht soviel Gedanken machen. Was das Vorbereitungsgespräch vom Zufusslaufer mal wieder gezeigt hat ist, dass diese Gespräche Geld kosten und nichts einbringen. Eine gute und kostenlose Vorbereitung ist dieses Forum. [Editiert von Diddi am: Sonntag, Oktober 31, 2004 @ 19:13] |
|
#9
|
|||
|
|||
|
Diddi,
Zufussläufer hat nicht von einem Vorbereitungsgespräch, sondern von einem Beratungsgespräch bei der MPU GmbH vor seiner MPU gesprochen. Und Du siehst, wie offen und ehrlich die dort sind. Wenn sich jemand nicht im Klaren ist, dann ist solch ein Gespräch auf jeden Fall zu empfehlen. Gruß Becki |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|