Die
Wiedererlangung des FS tritt bei der MPU völlig in den Hintergrund.Vordergründig
ist nur die Alkohol-/ Drogenproblematik. Natürlich
- wie immer im richtigen Leben - entscheidet neben den Ergebnissen
der eigentlichen Untersuchung auch die Sympathie oder Antipathie
zwischen Gutachter und Proband, besonders wenn die Ergebnisse auf
der Kippe stehen. Werden Sie gleich bei der Ankunft vom Gutachter
angemotzt (ein klares Zeichen für Antipathie), sollten Sie
sofort von einer Begutachtung zurücktreten und sich Ihr Geld
wiedergeben lassen oder erst gar keinen Vertrag eingehen. Vorsicht
auch bei jungen profilierungssüchtigen Gutachtern (frisch von der
Uni) und bei der Angabe von persönlichen Lebensumständen wie Arbeitslosigkeit
und Ehekrisen (geordnete Lebensverhältnisse). Am besten kann Ihnen
ein Insider sagen, wann und wo der beste Zeitpunkt für einen positiven
Test gekommen ist. Bsp. 1: Auch wenn Sie nach mehreren aktenkundigen
Trunkenheitsfahrten in Folge bei der MPU alles richtig gemacht haben,
werden Sie i. d. R. trotzdem beim ersten Test durchfallen (Denkzettel)!!!
Hier hilft dann nur noch ein Obergutachten (700 bis > 1000 €)
an geeigneter Stelle oder eine längere Wartepause weiter. Gilt auch
für andere sog. "hoffnungslose" Fälle. Bsp. 2: Auch wenn
Sie ein Gutachten nicht der FSSt zusenden ließen und dies bei einer
folgenden Begutachtung verschweigen, vermutet der für diese MPU
maßgebliche Gutachter ein vorangegangenes negatives Gutachten, wenn
Sie den Zeitpunkt der MPU falsch wählen (z.B. 3 Monate nach Ablauf
der Sperrfrist). Sie sind dann von vornherein unglaubwürdig.
Nachschulung verkürzt Führerscheinsperre
Wird
einem Autofahrer nach einer Alkoholfahrt der Führerschein entzogen,
kann die Sperrfrist nachträglich vom Gericht verkürzt
werden. Voraussetzung: Der Verurteilte Trunkenheitsfahrer nimmt
an einer qualifizierten Nachschulung teil. Im vorliegenden Fall
wurde einem Fahrer, der mit 2,5 Promille unterwegs war, die Sperrfrist
von 11 Monaten auf 8 Monate verkürzt.
Amtsgericht Hildesheim Az.30Cs33Js112/02
Kommentar
Man kann die Sperrfrist lediglich um 2 bis 3 Monate verkürzen
und die Kosten sind doch erheblich! Wer's dennoch tun will, die
genaue Vorgehensweise beschreibt RA
Kaßling.